Diskussion:Wechselrichter: Unterschied zwischen den Versionen
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:*...ein Kamm?? — {{Benutzer:HarryCane/SIG}} 21:20, 2. Feb. 2013 (CET) | :*...ein Kamm?? — {{Benutzer:HarryCane/SIG}} 21:20, 2. Feb. 2013 (CET) | ||
* Der Gleichrichter hat dich schon schuldig gesprochen, bevor der Staatsanwalt überhaupt die Anklage verlesen kann. Ist ein Begriff aus der Instantanjustiz. {{Benutzer:Sebus/SIG}} 20:27, 29. Okt. 2013 (CET) | * Der Gleichrichter hat dich schon schuldig gesprochen, bevor der Staatsanwalt überhaupt die Anklage verlesen kann. Ist ein Begriff aus der Instantanjustiz. {{Benutzer:Sebus/SIG}} 20:27, 29. Okt. 2013 (CET) | ||
+ | :* [[Datei:S_32.gif]] Viel zu realistisch! --{{Benutzer:Blumenfee/SIG}} 23:55, 29. Okt. 2013 (CET) |
Aktuelle Version vom 29. Oktober 2013, 23:55 Uhr
- ... der hier ist aber ganz in Ordnung. Aber was ist dann ein Gleichrichter? Ist der immer im Dienst, also 24/7? — Phorgo @ ☭ — 20:04, 2. Feb. 2013 (CET)
- ...ein Kamm?? — HarryCane Texte mich zu! 21:20, 2. Feb. 2013 (CET)
- Der Gleichrichter hat dich schon schuldig gesprochen, bevor der Staatsanwalt überhaupt die Anklage verlesen kann. Ist ein Begriff aus der Instantanjustiz. – Sebus⋅@⋅Ω 20:27, 29. Okt. 2013 (CET)
- Viel zu realistisch! --Blumenfee - Ja, bitte? 23:55, 29. Okt. 2013 (CET)