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Blinkerflüssigkeit

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Die Blinkerflüssigkeit (Seit dem Salippoer Blinkerfetterlass von 1984 Pflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen) hindert den Blinker ein Scheinwerfer zu sein. Nach reinstem Zufall geht er an oder aus, da es darauf ankommt, ob die Flüssigkeit an den Blinker kommt, oder nicht. Wenn die Blinkerflüssigkeit ausläuft oder verdampft, weil der Blinker zu lange geblinkt hat (zu langes warten an Ampeln...) und heiß geworden ist, kann der Blinker als weiterer Scheinwerfer eingesetzt werden.

Vorgang

Auch das kommt immer wieder bei mangelnder Blinkerflüssigkeit vor.

Nun kann man Folgendes tun:

  • Durch den angebauten Trichter auf dem Blinker neue Blinkerflüssigkeit einfüllen!
  • Weiterfahren und sich über einen neuen Scheinwerfer freuen!
  • Drauf hämmern bis der Blinker beschädigt ist und als Versicherungsschaden melden.
  • Solange den Motor neustarten, bis man die Hoffnung aufgibt!
  • Zum Blinkerflüssigkeits-Experten fahren und fragen, was man falsch gemacht hat.
  • Nix tun!

Entscheidet man sich, zum Blinkerflüssigkeits-Experten zu fahren, wird er wahrscheinlich dies sagen:

Experte: "Sie haben den Blinker zu lange angehabt! Wahrscheinlich an einer Ampel! Sie hätten auch bei rot fahren sollen, da sonst der Blinker nach zehn Sekunden den Geist aufgibt! Jetzt haben sie folgendes Problem: Die Blinkerflüssigkeit kostet mehr, als wenn sie bei rot gefahren wären, und hätten Bußgeld gezahlt. Am billigsten ist die BLF Home! Die setzt voraus, dass sie immer zu Hause sind, da bei erster Betätigung des Blinkers die Flüssigkeit verdampft. Die teurere Version ist die BLF Pro! Wie gesagt: Nach zehn Sekunden ist Schluss! Also beim nächsten Mal lieber über eine rote Ampel fahren, als jetzt 2000€ für dieses Zeugs zu zahlen."

Du: "Das ist ja erschreckend, aber ich komme ja kaum drumherum die 2000€ zu zahlen - aber eine Frage: Verstehen Sie was von Marketing? Anscheinend versuchen Sie ja nicht, wie die Anderen, die Flüssigkeit loszuwerden, um Geld zu verdienen!"

Experte: "Ich verdiene pauschal..."

Fazit

Besitzt man diesen Blinker, ist mit hohen Geldstrafen zu rechnen! Jeder Blinkertakt, der rein zufällig entsteht, wird per GPS an die Blinkerzentrale gesendet. Sollte der Blinker des eigenen Autos den gleichen Takt wie den eines anderen aufweisen, wird man wegen Missbrauch des Taktes angezeigt.

In den AGB's der Blinkerzentrale steht nämlich schwarz auf weiß:

§377: Weist ein Blinker einen Takt auf, der vorher von einem anderem gemeldet wurde, wird gegen den Fahrer ein Verfahren wegen Taktklonens eingeleitet.

Linktipps: Faditiva und 3DPresso