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Wahlwiederholung

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Die Wahlwiederholung ist ein politisches Verfahren in der Europäischen Union um eine demokratisch einwandfrei legitimierte Entscheidung herbeizuführen. Erdreistet sich ein Volk, nicht gemäß der EU-Mehrheit, abzustimmen und meint, sich den Luxus einer eigenen Meinung leisten zu müssen, kommt dieses Disziplinarinstrument zum Einsatz.

Wahlkreuz.png Verfahren

Eine Wahlwiederholung muss von einem ordentlichen Mitglied (das seine Eignung bereits durch richtiges abstimmen bewiesen hat) im Europa-Parlament beantragt und von den Abgeordneten mit einfacher Mehrheit ratifiziert werden. Anschließend wird dem angeklagten Land die Wiederholung der Wahl nahegelegt. Sollte dieser Staat nicht kooperieren, werden sofort wirtschaftliche und politische Sanktionen eingeleitet.

Eine Wahlwiederholung wurde in der EU bisher zwei Mal verabschiedet und einmal mit Erfolg durchgesetzt.

Wahlkreuz.png Fallstudie: Österreich

Im Jahr 2000 gerät Österreich wegen der FPÖ ins Fadenkreuz der EU

Anno 2000 offenbarte es sich im schönen Österreich, dass der dortige Bundeskanzler offenbar einen Sprung in der Schüssel hatte und sich die Freiheit nahm, den Freiheitlichen Proletariern Österreiches (FPÖ) eine Regierungsbeteiligung anzubieten. Deren Chef, Adolf HitlerJörg Haider, zögerte nicht, das Angebot anzunehmen und in Wien einzumarschieren Einzug zu halten.

In der EU kochte die Gutmenschenseele hoch, hatte man doch einige Jahre zuvor bereits ungute Erfahrungen mit einem österreichischen Emporkömmling gemacht. Was nicht sein sollte, durfte nicht sein: Sanktionen wurden erlassen und Skiurlaube in St. Anton zu Dutzenden storniert. Wiener Schnitzel waren fortan in der Kantine des Europa Parlaments vom Speiseplan gestrichen. Die EU drängte auf eine Wahlwiederholung. Die Österreicher ließen sich allerdings nicht beirren und machten einfach weiter wie bisher in der Annahme, dass Skifahren in Deutschland aufgrund des ständigen Schneemangels auf lange Sicht keine Alternative für die Menschen darstellt. Recht sollten sie behalten. Vor Beendigung der Sanktionen sollte ein so genannter Weisenrat tagen, der die politische Lage in Österreich beurteilen sollte. Mit der Erstellung beauftragt wurden der frühere finnische Staatspräsident Martti Ahtisaari, der deutsche Völkerrechtler Jochen Frowsinn und der frühere spanische EU-Kommissar Marcelino Villariba. Die folgenden Punkte sollten geklärt werden:

  1. Eintreten der österreichischen Regierung für die europäischen Werte
  2. Rechte von Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern in Österreich
  3. Entwicklung der politischen Natur der FPÖ

Nachdem alle drei Punkte mit dem Urteil: "Nicht vorhanden" beschieden wurden, urteilte der Europäische Gerichtshof, dass man "[...] nichts sanktionieren kann, wo nichts vorhanden ist" und ließ die Sanktionen einstellen.

Wahlkreuz.png Fallstudie: Irland

2008 ereiferte sich eine kleine Schar von Irren den glorreichen EU-Vertrag von Lissabon abzulehnen. Die Inselaffen waren nicht bereit weitere Kompetenzen an die EU abzutreten und wollten die lieber weiterhin bei der bisherigen Obrigkeit in London verwaltet wissen. Die EU war erbost, dass ihr geniales und über alle Zweifel erhabenes Vertragswerk nicht ausreichend gewürdigt wurde. Daher zögerte man nicht und ließ eine Wahlwiederholung ansetzen. Diesmal sollte die EU erfolgreich sein. Unter dem Druck der befreundeten europäischen Staaten ließen sich die Iren umstimmen und stimmten um. Kein Wunder, wurde die Abstimmung doch mit einer zweiten Frage gekoppelt, nämlich, ob alle Iren eine Einmalgratifikation der EU in Höhe von 1000 Euro erhalten sollten. Da war auch der letzte Querulant ruhiggestellt und ließ sich von den offensichtlichen Vorzügen für den Vertrag von Lissabon überzeugen. Auch so funktioniert Demokratie, man muss nicht immer Gewalt anwenden, wenn man die besseren Argumente auf seiner Seite hat.

Wahlkreuz.png Wahlwiederholung außerhalb der EU

Gute Argumente überzeugen am Ende immer

In vielen Staaten außerhalb der EU ist die Wahlwiederholung gänzlich unbekannt. Diese demokratischen Vorzeigestaaten werden so einwandfrei, von lupenreinen Demokraten, geführt, dass es gar nicht erst zu Verwechslungen und Irritationen an den Urnen kommen kann. Das Volk stimmt dort in der Regel schon im ersten Wahlgang korrekt ab und muss daher anschließend nicht in einer zweiten Runde diszipliniert werden. Sollte es doch einmal zu Unsicherheiten im Volk über den richtigen Weg kommen, gibt es in solchen Staaten meist noch ein uraltes, religiöses Standardwerk, dass alle Unklarheiten mittels eines klar definierten Wertekanons beseitigt. Dieser unfehlbare Kompass regelt alle Aspekte des Lebens, die eventuell unklar sein könnten. Lediglich in der gottlosen europäischen Fastanarchie ist eine Wahlwiederholung manchmal notwendig. Ein Jeder meint seine individuelle Freiheit auch beim Urnengang ausleben zu müssen, aber, wie man beim Blick über den Tellerrand erkennen kann, ist das nicht unbedingt der Königsweg. Harmonischer geht es zu, wenn man schon vor der Wahl alle Eventualitäten abgedeckt hat und dem Volk die notwendigen Ergebnisse ausreichend eingehend erklärt wurden.

Wahlkreuz.png Weiterführendes

Zu den technischen Feinheiten der Wiederwahl sowie weiterer Tricks und Kniffe rund um das Wahlrecht empfiehlt sich das einschlägige Standardwerk Giovanni di Lorenzo: "So machen sie das meiste aus ihrer Stimme!".


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