1 x 1 Silberauszeichnung von Burschenmann I.

Waffenschwein

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Seit dem 01. Januar 2014 ist es deutschlandweit vorgeschrieben, beim Mitführen einer Waffe auch ein sogenanntes Waffenschwein dabei zu haben. Der bis dahin gültige Waffenschein in Papierform wurde durch das Waffenschwein ersetzt. Das Waffenschwein ist bei sich zu führen, damit der Träger einer Waffe auch für andere Personen offensichtlich zu erkennen ist. Waffenschweine sind grundsätzlich immer an der Leine zu führen.

DIN Normen/Anforderungen Waffenschwein

Das Waffenschwein ist in verschiedenen Größen erhältlich, je nachdem, für welche Waffe es zugelassen wurde. Die Seriennummer der Waffe muss gut sichtbar auf dem Rücken des Schweines tätowiert sein. Werden mehrere Waffen mitgeführt, so ist es ausreichend, das für die größere Waffe zugehörige Waffenschwein mitzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass auch die Seriennummer der kleineren Waffe auf die Haut des Waffenschweins tätowiert ist.

Waffenschweine sind bei der zuständigen Schweinebehörde (SchwB) zu beantragen. Das Ablegen eines Schweineführerscheins ist Voraussetzung für den Erhalt eines Waffenschweines. Dieser ist zusammen mit dem Schwein bei sich zu führen! Zugelassen werden nur staatlich geprüfte Waffenschweine mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE). Schweine ohne ABE sind nicht zugelassen.

Das Mitführen eines Waffenschweines ist auch für Jäger und Polizei dringend erforderlich.

Arten der Waffenschweine

Waffenschweine gibt es je nach Ausbildungsgrad in verschiedenen Qualitäten.

  1. gemeines Waffenschwein (classic)
  2. Waffenschwein mit Trüffelsuchfunktion (Lebensmittelzulassung)
  3. Waffenschwein mit Jagdfunktion (Fährtensucherausbildung)
  4. Waffenschwein mit Drogensuchfunktion (spezielle polizeiliche Ausbildung)
  5. Waffenschwein mit Geldsuchfunktion (auf das Finden von Geld spezialisiertes Schwein)
  6. SEK-Waffenschwein (extrem robustes, widerstandsfähiges, psychisch sehr stabiles Schwein mit SEK-Ausbildung und Bombensucherzulassung). Helm und Mütze zum Schutze des Schweines sind dabei.
  7. Waffenschwein mit Personensuchschein (tot und lebend)
  8. Waffenschwein mit Schiffs- und Schwimmausbildung
  9. Bergwacht-Waffenschwein (speziell auf das Retten von Menschen in den Bergen trainiertes Schwein)

Artgerechte Tierhaltung

Waffenschweine müssen angemeldet sein. Dafür zuständig ist die örtliche, zugelassene Schweinebehörde (SchwB). Wer Waffenschweine illegal bei sich aufnimmt, muss mit einer Geldstrafe und dem Entzug des Schweineführerscheins rechnen.

Um ein oder mehrere Waffenschweine artgerecht zu halten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Schwein der Größe 1 braucht einen Stall von mindestens 4x4 Metern Grundfläche und mdst. 1,50 Metern Höhe. Schweine der nächstgrößeren Gruppe brauchen entsprechend mehr Platz. Genaue Angaben sind bei der Oberschweinebehörde in Schweinfurt erhältlich. Der Stall muss überdacht sein und für den Winter eine Heizung haben. Ein großes Hundehaus, Gartenhaus oder ein Schuppen sind erlaubt, wenn die Mindestgröße erfüllt ist. Es ist zulässig, Schweine mit ins Wohnhaus zu nehmen, wenn sie genug Platz und einen eigenen Bereich haben. Das Halten von Schweinen im Keller oder in der Garage ist verboten.

Das zuständige Amt für Schweinekontrolle (früher Veterinäramt) kontrolliert in regelmäßigen Abständen die Haltung und den Zustand der Waffenschweine. Alle zwei Jahre ist eine Auffrischung der Impfungen erforderlich. Diese kann von zuständigen Krankenhäusern, Hausärzten, Tierärzten oder Ärzten des Amtes für Schweinekontrolle durchgeführt werden.


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