Würgerrecht

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Eingestellt am 12.12.2016

Das sogenannte "Würgerrecht" ist ein mittelhochdeutscher Rechtsbegriff. Er hat seine lautliche Entsprechung im modernen Bürgerrecht. Die ursprüngliche Funktion des selben bestand darin der Obrigkeit die Legitimation dafür zu verschaffen ihre Untertanen, also das "unwürdige Gesocks von der Straße" (lat. "Gesocksum Viae") nach Belieben zu würgen. Gemäß der im deutschsprachigen Raum gültigen mittelalterlichen Rechtsauffassung, konnte der jeweilige Landesherr das Würgerecht auch an einen Vasallen, eine Stadt oder einen sonstigen Begünstigten vergeben. Tatsächlich war dieses sogar in vielen Fällen erforderlich, da die berechtigte, fürstliche Durchlaucht schwerlich an allen Orten ihres Territoriums gleichzeitig das Würgerecht ausüben konnte. Aus diesem Grunde wurden, besonders in den Städten, welche nur der kaiserlichen Autorität unterstanden, auf Grund dessen chronischer Abwesenheit, wegen der Bevölkerungsdichte oftmals im großen Stil Bewohner mit dem Privileg des "Würgerrechts" versehen.


Erwerb des Würgerechts

Zum Erwerb des Würgerechts im Mittelalter musste der Prätendent materiell in der Lage sein die durchaus ehrenvolle und prestigeträchtige Handlung der Simonie durchführen zu können. Ferner benötigte er mindestens zwei gutbeleumdete Zeugen (bevorzugtermaßen Schafrichter und Folterknechte, deren berufliche Erfahrung hier eine große Rolle spielte), welche die Technik, mit welcher der Prätendent zu würgen sich im Stande zeigte für gut befinden konnten. Eine ordentliche Portion Sadismus erwies sich häufig auch als hilfreich.


Das Würgen in der mittelalterlichen Justiz

Schwerwiegende Delikte, wie etwa das Herumlungern oder das Atmen von Luft in zu großen Mengen ohne darauf Abgaben zu leisten wurde im Mittelalter traditionell mit würgen bestraft, wobei sich hinter diesem Begriff verschiedene Techniken verbergen konnten. Etwa konnte eine "Würgung" sowohl per Hand, als auch mit einem Strick, als auch mit diversen anderen Gegenständen durchgeführt werden und bot dabei ein öffentliches Spektakel. So ließ etwa der Kölner Erzbischof "Hinricht I." (neuhochdeutsch "Heinrich I.") für solche Spektakel einen großen Festplatz errichten. In diesem Rahmen verlieh er auch dem damals zu diesem Zweck gegründeten "Würgingen" (heute "Worringen") die Stadtrechte. Auf Hinrichts Geheiß hin, wurde eine für die damaligen Zwecke revolutionäre Maschine entwickelt bei der ein auf eine Streckbank montierter Delinquent mittels eines Stricks einer Würgung unterzogen wurde. Der Strick wurde mittels einer Seilwinde über dem Hals des Delinquenten gespannt und mechanisch langsam hinab bewegt, bis er den zu Bestrafenden erdrosselte. Die Seilwinde wiederum wurde ähnlich einem Mühlstein durch Nutzvieh, in diesem Fall Ziegen angetrieben.


Das Würgerecht in späteren Epochen

Mit dem Ende des Mittelalters geriet das "Würgen" als Strafmaßnahme immer mehr aus der Mode, da es von humaneren und modischeren Bestrafungen wie etwa der Erschießung, Vergiftung oder der Vierteilung abgelöst wurde und somit in den darauffolgenden Epochen eher einen symbolischen und prestigeträchtigen Charakter besaß. Hierzu muss ebenso erwähnt werden, dass das Würgerecht, welches zu Beginn seiner Existenz noch als vom Kaiser vergebenes Privileg, an einzelne Würger gebunden war,an diesem Punkt bereits seine Gestalt verändert hatte, denn bereits zum Ende des drölften Jahrhunderts hatte Kaiser Barbarossa es in ein erbliches Privileg umgewandelt, was dazu führte, dass die Zahl der berechtigten Würger in exponentiellem Maße anwuchs, sodass die eigentliche Beschäftigung des Würgens auf Grund des proportionalen Anteils von Würgern zu Gemeinen in der Gesellschaft immer weniger Pflichtbewusstsein der einzelnen Würger erforderte.

Eine weitere Veränderung und Rennaissance erlebte das "Würgerecht" seit dem 20. Jahrhundert, da bis zu diesem Zeitpunkt alle Bewohner des deutschsprachigen Raumes zu "Würgern" avanciert wurden, wobei hier verschiedene Klassen von Würgern zu unterscheiden sind. Das "Würgertum" dieser Epoche zeichnete sich durch alteingesessenen Würger (man sprach auch von "Großwürgern", wenn sie ihr Würgerecht mindestens bis zu den Großeltern nachweisen konnten) und den zu Würgern avancierten Gemeinen (man sprach in diesem Kontext auch vom "gemeinen Würger") aus. Das Großwürgertum zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass dieses bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Nase über die "gemeinen Würger" rümpfte und nicht aufhören konnte auf diese Parvenus zu schimpfen. Mit dem Verschwinden der alten Obrigkeit einerseits, bedingt durch die Folgen des 1. Dramaturgenkrieg und durch das Verschwinden der Gemeinen andererseits (die Gruppe wurde durch Würgen immer kleiner, bis sie schließlich ausstarb) hatte das Würgertum seinen endgültigen Siegeszug angetreten.

Das Würgerecht selbst lebt seither wieder auf, da sich für die verschwundene Gruppe der Gemeinen mit dem Beginn der Einwanderung in die hiesigen Gefilde neue soziale Schichten ohne Würgerecht zu formieren begannen, wobei sich dieses Wiederaufleben, abgesehen von einer kurzen Periode zwischen 1933 und 1945 (Man spricht gemeinhin auch vom 12-jährigen Reich) lediglich in einem Wiederaufleben als Merkmal der sozialen Differenzierung und nicht in seiner ursprünglichen Funktion manifestierte. Dafür allerdings hat sich das Würgerecht in den meisten Regionen im Verlauf des 20. Jahrhunderts demokratisiert, was vor allem durch die Wahl von Würgemeistern und Oberwürgemeistern in den heutigen Gemeinden unterstrichen wird.


Quellen

Privilegium Würgus, zurückgehend auf den roten Barbar von zwölfhundert 8 3/4 vor, während und nach Chr. Gründungsurkunde der Stadt "Würgingen" mit dem Siegel von Erzbischof "Hinricht I." Fóltair: "Rechtsphilosophische Schriften", in Druck gegeben von der Hofdruckerei des Herzogs von Würgenberg, 1760, S. 89-101


Literatur:

Vierteljahreshefte für Juristische Prozeduren und ihre Anwendung 3/4 2016, Verlag Folter&Knecht [Hrsg.], S. 666 Ürg, Walter: "Würgologische Studien", Lynchen 1944, S. 394 Wuergels, Josef: "Die Würgung des Volkskörpers", Berlin 1932, S. 14

Andere Formate: Der Quatschtüten Würger: "Ich Würg dich!", Super RTL 21.03.2005 20:31 Uhr

Würgler, Tine: "Schöner würgen", Sat.1 09.07.2008 15:15 Uhr


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