2 x 2 Silberauszeichnungen von Blumenfee und Burschenmann I.

Unterhaltsreinigung

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Typische Deponie für abgeschriebenes Humanmaterial nach Totalausfall

Bei der Unterhaltsreinigung handelt es sich um die fachgerechte Beseitigung von allen störenden Individuen, für deren Unterhalt man selbst zu sorgen hat. Da ein Unglück selten allein kommt, ist der Vorgang üblicherweise in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Dabei kann die Bereinigung jährlich, an runden Geburtstagen oder auch in individuell vom Kunden gewünschten Zeitabständen erfolgen.

Haustiere

Wohl häufigstes und einfachstes Objekt einer Unterhaltsreinigung sind verbrauchte Haustiere. Fühlt man sich der Belastung durch ein Haustier nicht mehr gewachsen, weil es mehrfach pro Woche um Beachtung bettelt, einem die Haare vom Kopf frisst (womöglich buchstäblich) oder gar zur Defäkation nach draußen gebracht werden muss, kann man den Quälgeist recht einfach entsorgen. Ein ebenso legitimer Grund ist, dass die Haustierrasse nicht mehr im Trend liegt oder das Vieh zu fett zum Herumschleppen geworden ist.

Die bequemste Art der Bereinigung ist das Vergessen an Autobahnrastplätzen, sofern man über ein Kraftfahrzeug verfügt. Professionelle Unterstützung ist aber ebenfalls sehr leicht zu finden, so sind Tierheime und Tierärzte stets bereit, bei der Endlösung des Problems behilflich zu sein.

Die landesweite Einführung eines Alttiercontainers wurde vorgeschlagen, aber bislang nicht umgesetzt.

Verwandte mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum

Gerade die altersschwache Verwandtschaft, die auch durch gutes Zureden und freundschaftliche Stromstöße in die Klöten nicht mehr zu einer produktiven Tätigkeit zu motivieren ist, bedarf einer zügigen und sozialverträglichen Auflösung. In den meisten Städten befinden sich eigens hierzu eingerichtete Auffanglager oder "Heime", optimalerweise in unmittelbarer Nähe zu Krematorien und den oftmals noch zwischengeschalteten, nicht wegoptimierten Kliniken.

Anders als bei Haustieren wird jedoch bei menschlichem Ballast grundsätzlich die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und der Besitz von sogenannten "Rechten" vorausgesetzt, was eine zeitnahe Entsorgung erschwert. Hilfreich ist in solchen Fällen die professionelle Feststellung der Unzurechnungsfähigkeit bzw. der Notwendigkeit, einen gesetzlichen Vormund zu bestimmen. Berater der Banken und Sparkassen erweisen sich oftmals als ideale Partner und können oft einen passenden Gutachter empfehlen.

Die Reduktion der Lebensqualität sorgt im Optimalfall bereits dafür, dass sich das Problem von selbst beseitigt. Anderenfalls kommt es zumindest zu einer zerfallsbeschleunigenden Wirkung und somit früherer Erleichterung für den Leistungsträger.

Ex-Probleme

Besonders hartnäckige und langanhaltende Plagen sind geschiedene Partner, denen Unterhalt zu zahlen ist. Hier hilft üblicherweise keine der bisher genannten Methoden. Professionelle Säuberungsaktionen werden nur auf dem Schwarzmarkt zu entsprechend hohen Preisen angeboten. Dementsprechend werden die meisten dieser Säuberungen in klassischer Do-it-yourself-Manier vorgenommen.


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