Taxonomie

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Die sogenannte Taxonomie ist die Wissenschaft des Taxifahrens. Taxonomie ist Bestandteil jedes Geschichts-, Kunst-, Musik- und Soziologiestudienganges. Fällt der geneigte Student in seinem Hauptfach durch, kann er immer noch in diesem europaweit anerkannten Fach mit einem P-Schein abschließen und fortan Menschen unter Bedingungen transportieren.

Ausbildungsgrundlagen

Wie in jedem anderen, anerkannten Ausbildungsberuf auch, muss der geneigte Aspirant einen Parcours an Aufnahmetest durchlaufen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Berufen sind diese im Metier des angehenden Taxifahrerlehrlings aber eher als langweilig und einfach anzusiedeln. Im Grunde reicht es absolut aus, wenn mehr als drei der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Hat einen Führerschein
  • Ist durch mindestens ein Studium gerasselt
  • Cholerischer Raucher
  • Hat mehr als drei, mindestens sieben aber weniger als 18 Punkte in Flensburg (altes System)
  • Hasst Fahrradfahrer
  • Weiß, wie man eine Busspur missbraucht
  • Kennt nicht nur den Schein P, sondern auch die zugehörige Ablage P
  • Heißt Kurt, Herbert, Klaus-Dieter oder Manni. Oder anders.

Taxonomie als angewandte Wissenschaft

Wer nun glaubt, Taxifahren oder die Wissenschaft des Taxifahrens sei Allgemeinbildungsgut oder gar einfach, der irrt gewaltig! Wer ein Taxi fahren und in diesem Personen von A nach B befördern will, der muss ein sehr breit gefächertes Wissen besitzen. Nicht nur gehört zu den Grundlagen das Wissen um den Umgang mit alkoholisierten oder depressiven Menschen. Auch sollte man wissen, wann man wen aus welchen Gründen auch immer befördern muss oder auch ablehnen kann. Jura- und Psychologiekurse gehören also zur Grundausbildung eines jeden P-Schein-Inhabers. Auch ein gewisses Einfühlungsvermögen ist vonnöten. Empathie ist das Stichwort. Diese erlernt man bekannterweise nicht auf der Schulbank. Die Gabe, sich in seine Fahrgäste und deren Befinden hineinzuversetzen, ist ein absolut wichtiges Talent. Viel zu viele heutige Taxifahrer besitzen diese Fähigkeit jedoch nicht unbedingt, weswegen es mitunter zu unangenehmen und peinlichen Momenten kommen kann.
So ist es zum Beispiel nicht angebracht, der potentiell suizidgefährdeten ein Gespräch über den Sinn des Lebens aufzudrücken. Aus genau diesem Grund wird den möglichen, bald als Taxifahrer eingesetzten Akademikern im Studium regelrecht eingetrichtert, die Situation richtig einschätzen und dementsprechend zu handeln - oder eben die Klappe zu halten. Als wichtigster Grund hierfür wird das von allen ersehnte Trinkgeld in den Raum geworfen: Wer blöde daherkommt, der bekommt keins. Das ist Betriebswirtschaftslehre, erstes Semester! Auch darf in diesem Zusammenhang der ingenieurswissenschaftliche Teil nicht außer Acht gelassen werden. Denn nur, wer sein Fahrzeug beherrscht und im Zweifelsfall auch eine einwandfreie Funktion garantieren kann (ADAC anrufen, tanken), sollte dies fahren dürfen.
Zusammenfassend kann als statuiert werden, dass die Taxonomie sich auf den Grundpfeilern Jura, Psychologie, BWL, Soziologie und Technik gründet. Nur wer in diesen Fächern brilliert oder zumindest brillant durchfällt, ist für die Personenbeförderung qualifiziert.

Europaweite Anerkennung

Die europaweite Anerkennung des deutschen Taxifahrerscheins wird durch die EU-Richtlinie P-0815-H0 geregelt. Leider findet dieses Gesetz nur in den europäischen Staaten als gültig anerkannt, die entweder das Rechtsfahrgebot beachten oder aber zur EU gehören. Großbritannien, Teile Frankreichs, Indien und die Schweiz fallen also raus. Indien gehört nämlich gar nicht zur EU und zudem fährt man dort verkehrt herum.
Im UK muss der willige Aspirant zuerst einen langen Eingliederungstest über sich ergehen lassen. Dieser gliedert sich in einen theoretischen, einen praktischen und einen alkoholfreien Teil. Im theoretischen Teil muss der künftige Personenbeförderer ein Taxi auf einer Zeichnung einwandfrei von einem Auto unterscheiden können. Im alkoholfreien Teil 1 muss er dies nüchtern schaffen. Der praktische Teil gliedert sich gleichermaßen: Im alkoholisierten Zustand darf der Taximann/die Taxifrau nicht mehr als 15 Minuten zum Zielort benötigen und nicht weniger als drei Loblieder auf die Engländer anstimmen. Im nüchternen Zustand erhöht sich die Fahrt auf maximal 20 Minuten und die Anzahl der Loblieder begrenzt sich auf eine einwandfreie Version der Nationalhymne.
In der Schweiz fällt die Anerkennung da schon einfacher aus: Man muss lediglich um Erlaubnis fragen und die nötige Geduld besitzen, auf die Antwort zu warten.
Eine große Ausnahme stellt Frankreich dar. Während es im kontinentalen Mutterland ausreicht, einfach nur französischen sprechen zu können, benötigt es in den Überseebezirken schon etwas mehr. Auf La Reunion zum Beispiel sollte man wissen, was eine afrikanische Insel ist und warum dieser Teil Afrikas nicht zu Afrika, sondern zu Europa gehört. Im südamerikanischen und karibischen Frankreich benötigt man als potentieller Drogenkurier mit Personenbeförderungszulassung zudem eine einwandfreie, weiße Nase. Oder zumindest Grundwissen um die Tütologie.

Siehe auch


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