Sicherungsverwahrung

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Die Sicherungsverwahrung findet meistens in einer kleinen Pappschachtel im
Klassische Sicherungsverwahrung
Sicherungskasten statt.

In Ausnahmefällen auch in Werkzeugkästen.

In aktuell heftiger politischer Diskussion befindet sich die Sicherungsverwahrung, Dies ist teils nachvollziehbar, handelt es sich doch um einen neuralgischen Bereich, der immer dann eine besondere Vehemenz gewinnt, wenn eben keine Vorkehrung getroffen wurde, sonst aber - bei sicherem Verschluss - niemandem in irgendeiner Weise auffällt oder gar interessiert. Auf der anderen Seite sieht man es als absonderlich an, schon seit langem quasi durch Gewohnheitsrecht geschützte Vorgehensweisen, die sich in der Praxis bewährt haben, nun grundsätzlich in Frage zu stellen.

Ursprung

Auf der Innenministerkonferenz 1894 wurde erstmals die Sicherungsverwahrung diskutiert. Anlass war die Gefährdung der Sicherheit des Staates, der Monarchie und der Moral durch gemeingefährliches und nicht gesetzlich geregeltes Herumliegen in öffentlichen und privaten Gebäuden. Die bürgerliche Presse,die Kirchen und erzkonservative Kreise sahen das Ende des christlichen Abendlandes gekommen und propagierten die Einführung der unbeschränkten Sicherungsverwahrung.Auch im Lager der Sozialdemokraten fiel diese Forderung auf fruchtbaren Boden.

Einführung

Es sollte jedoch noch bis 1921 dauern bis die Berliner Bürokraten das Gesetz zur Sicherungsverwahrung ausformuliert und Verfassungskonform gestaltet hatten. Die Weimarer Verfassung war mit diesem Gesetz allerdings überfordert, da die Elektrifizierung Weimars noch in weiter Ferne lag. 1930 kam es durch die als "grosse Verwirrung" in die Geschichte eingegangene Verwechslung hunderter Aktendeckel zur Ratifizierung des Gesetzes zur Sicherungsverwahrung durch den Reichstag.

Aktuelle Entwicklung

Im Jahr 2010 wurde die Sicherungsverwahrung vom Europäischen Gerichtshof für nicht verfassungskonform erklärt. 2011 schloss sich das Bundesverfassungsgericht dieser Auffassung an.


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