Packungsbeilage
Die Packungsbeilage ist ein grausames Werkzeug, um ahnungslose Verbraucher einzuschüchtern oder schlauere Anwender dazu zu bringen, durch die unglaublich komplizierte Ausdrucksweise der Packungsbeilage, das Produkt nicht mehr zu verstehen, obwohl man es ja vorher noch verstanden hatte.
Herkunft
„ | Die Verpackung auszupacken indem die linke Lasche nach oben. Danach die rechts Linken um zu bekommen ein Bild von dem Verpackung. Um zu auspacken alles komplett Sie nur noch müssen drehen nach um und reißen kräftig von oben. Unten. Viel Spaß mit Produkt unserem Sicherheit. | “ | Google-Übersetzung einer Packungsbeilage, ursprünglich auf Hmong |
Erfunden wurde die Packungsbeilage von einem Italienischen Drogenboss der Mafia, dem oft vorgeworfen wurde, dass er seine Hanfpäckchen zu kompliziert verpacken würde. Deshalb legte er einfach in jedes Päckchen eine kleine Bedienungsanleitung, wie die Packung zu öffnen sei. Dieses System fand so großen Anklang, dass es heute noch von großen Firmen angewandt wird. Leider ist es dem Benutzer erst nach der unsachgemäßen Öffnung des Päckchens möglich, zu testen, ob er es denn richtig gemacht hatte. Natürlich war das ein beliebtes Spielchen der älteren Generation. Oft wurde es als abgewandelte und etwas schwierigere Form des Russischen Roulettes gesehen. Allerdings stiegen nach und nach die Überlebenschancen, da man irgendwann wusste, wie das Päckchen denn nun aufging.
Andere Funktionen der Packungsbeilage
Natürlich gibt es heutzutage nicht nur Anleitungen zum Öffnen der Packung, sondern auch wie man sie am besten zusammenfalten kann, in welchen Müll die Packung gehört und warum man auf keinen Fall die Packung behalten soll. Das ist ein besonders mieser Trick, denn man muss im Falle eines Produktdefekts das Produkt natürlich in der Originalverpackung zurückschicken, um einen Anspruch auf Garantie zu erhalten. Auch beliebt sind Anleitungen zur Bedienung von dem Produkt (→ Bedienungsanleitung). Diese zählen aber nicht mehr zum Bereich der Packungsbeilage.
Sehr häufig gesehen werden Packungsbeilagen auch bei Arzneimitteln. Dort werden die unbescholtenen Schlucker und Nehmer vor „eventuell“ auftretenden Nebenwirkungen gewarnt, die aber eigentlich immer auftreten.