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MH17

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Zusammenstoß der Boeing 747 mit einem Treppenlift über der Ukraine

Der Flug der Malaysia-Airlines MH17 ist über dem Territorium der Ukraine abgestürzt. Es gibt mehrere Verschwörungstheorien über die Unglücksursache, die von einem Abschuss durch ein Flugzeug oder einer Flugabwehrrakete sprechen. Die genaue Absturzursache wurde jedoch offiziell noch nicht bestätigt. Aus gutunterrichteten Kreisen wurde bekannt, dass ein Zusammenstoß mit einem Treppenlift als Unglücksursache sehr wahrscheinlich ist. Bei dem Treppenlift lag wahrscheinlich ein technischer Defekt vor: die Abschaltautomatik des Antriebs am oberen Anschlag versagte, so dass der Treppenlift weiterhin ungebremst aufstieg.

Juristisch bildet dieses Scenario ein großes Problem. Zwar kann ein terroristischer Hintergrund nun ausgeschlossen werden, jedoch müssen die Rechte der Passagiere bzw. der Hinterbliebenen berücksichtigt werden. Formal hatte der Treppenlift keine Genehmigung, bis in diese Flughöhe vorzudringen. Er war auch nicht mit einem Transponder ausgestattet, so dass das Kollisionswarnsystem der Boeing nicht auf das Hindernis ansprechen konnte. Jedoch kann sich der Pilot nicht darauf verlassen, dass alle Treppenlifte sich luftverkehrsordnungskonform verhalten und muss solche Situationen berücksichtigen.

Gemäß diesem Untersuchungsergebnis muss die Fluggesellschaft Schadensersatz leisten. Der Treppenlift zählt als ein normales Treppenfahrzeug. Beschädigt ein Treppenfahrzeug ein Flugzeug, kann sich die Fluggesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen.[1] Bei außergewöhnlichen Umständen handele es sich um Vorkommnisse, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht von der Fluggesellschaft zu beherrschen sind. Die Existenz von Treppenliften ist jedoch allgemein bekannt und deren mögliche Fehlfunktionen müssen einkalkuliert werden. Zum Glück war der Treppenlift nicht besetzt, so dass die Zahl der Unfallopfer begrenzt blieb.



  1. http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/passagierrecht-entschaedigung-fuer-verspaetung-auch-nach-unfall/11016774.html

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