Lebenserwartung

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Die Lebenserwartung ist eine vom Staat vorgegebene Norm, die einem sagt, wie lange die versprochene lebenslange Rente wirklich auszuzahlen sei.

Berechnung

Du willst mehr? Hauptartikel: Lebenserwartungsprognose

Die Berechnung erfolgt durch einen staatlich geprüften Lebensberater, der im Auftrag der Versicherung dem Antragsteller die Lebenserwartung errechnet. Die Formel berücksichtigt laut dem Bundesgesundheitsministerium alle für die Lebensdauer relevanten Kriterien und ist dabei auf keinen Fall auf Steuereinsparungen ausgelegt: 100 - gerauchte Zigaretten = Lebenserwartung (in Jahre). Diese Formel mag für den Laien nicht realistisch wirken, doch neuesten Studien zufolge ist diese zutreffend. Dass diese Studie von der AOK gesponsert wurde ist dabei jedoch nicht von Bedeutung.

Bedeutung

Viele kennen ihre Lebenserwartung, doch nur jeder zwanzigste weiß auch, was diese für ihn bedeutet. Deswegen versuchten diverse Versicherungen in den letzten Monaten mithilfe von Fallbeispielen das Volk aufzuklären. Die DAK realisierte dies mit einer kurzen Show im Radio. Darin hieß es: "Hermann Müller, 42, hat in seinem Leben 35 Zigaretten konsumiert. Das bedeutet, dass er in 23 Jahren am Tabakkonsum sterben müsste.". Ein anschließendes Interview ergab jedoch, dass hier schlecht recherchiert wurde und das Hermann 35 Kippen am Tag konsumieren würde. Die DAK erkannte den Fehler an und schrieb Hermann Müller einen Brief mit folgendem Inhalt: "Hermann Müller, Herzlichen Glückwunsch, Sie leben schon 25 Jahre länger, als sie es aus medizinischer Sicht tun müssten!".

Rechtliches

Wie schon erwähnt ist die Lebenserwartung rechtlich verbindlich und kann verwendet werden, um zum Beispiel auch im späten Alter nochmal einen Kredit oder auch einfach nur einen Job zu bekommen. Dies geschieht jedoch nur in 0.5% aller registrierter Fälle. In allen anderen Fällen werden unter Berufung auf die errechnete Erwartung jegliche Rechte auf eine Rente verwehrt. Verbraucherschützer behaupten deswegen immer wieder, dass die Errechnung der Lebenserwartung den Verbrauchern recht wenig hilft.

Es wurde auch schon des öfteren Klage eingereicht und erst kürzlich gab es ein Verfahren vor dem Landesgericht in Frankfurt. Dieses wurde jedoch binnen Sekunden eingestellt, mit der Begründung, es gäbe keine aussagekräftigen Argumente für die Abschaffung der Lebenserwartungs-Systematik. Dass die Richter des Gerichts vom Staat bezahlt wurden und werden ist hierbei jedoch nicht erwähnenswert.



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