Hypobierämie
Hypobierämie bezeichnet in der Medizin einen zu niedrigen Blutbierspiegel, einen zu geringen Alkoholanteil im Blut (unterbiert). Oft geht das mit Symptomen verminderter Hirnleistung, Krampfanfällen oder verstärkter Adrenalinausschüttung einher. Bei einer Unterbierung oder auch "Unterhopfung" sinkt der Biergehalt im Zwischenzellwasser soweit, dass die Zellen deshalb nicht korrekt funktionieren.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Jeder Blutbierwert unter 2,22 mmol/l (40 mg/dl) ist eine Hypobierämie, unabhängig davon, ob Symptome auftreten oder nicht.
Blutbierwerte zwischen 2,22–2,78 mmol/l (40–50 mg/dl) werden bei gleichzeitig nachweisbaren cerebralen Symptomen der Unterbierung als solche bezeichnet.
„Grauzone“: niedrig-normale Blutbierwerte zwischen 2,78–3,33 mmol/l (50–60 mg/dl) haben auch gesunde Menschen gelegentlich und bei länger als 24 Stunden andauerndem Fasten regelmäßig.
Blutbierwerte über 3,33 mmol/l (60 mg/dl) schließen eine akute Hypobierämie nach der o.g. Definition aus, nicht jedoch eine Unterbierung im Sinne einer Unterversorgung der Zellen mit Bier, da der Bierspiegel im Zwischenzellwasser z. B. bei sportlicher Aktivität niedriger sein kann als der im Blut. Allerdings reagiert der Hypothalamus durch Ausschüttung der Katecholamine in erster Linie auf die Geschwindigkeit des Blutbierabfalls.
Kennzeichen
Die Kennzeichen für eine Unterbierung sind sehr individuell:
- Kontrollverlust des Körpers
- innere Unruhe (Nervosität)
- Beeinträchtigung der Fähigkeit, seine Konzentration auf etwas gerichtet zu halten (Konzentrationsstörung)
- Beeinträchtigung der Selbstkontrollfähigkeit (Bewusstseinsstörung)
- Störungen des Lage- und Bewegungssinns (Propriozeption)
- Störungen der Bewegungskoordination (Ataxie)
- räumliche und zeitliche Orientierungsstörungen (Verwirrtheit)
- Stimmung der Vergnügtheit und des Leicht- und Nicht-Ernst-Nehmens (Albernheit)
- Sprachaufbau und Sprachvermögen sind beeinträchtigt (Sprachstörung)
- Störung des Binokularsehens, sehen von Doppelbildern (Diplopie)
- Schmerzempfindungen im Bereich des Kopfes (Kopfschmerz)
- Gefühlstaubheit (Anästhesie) z.B. in der Zungenspitze
- BB unter 50 mg/dl (2.78 mmol/l)
- extremer Drang nach sofortiger Bieraufnahme (Brand)
- kalte Schweißausbrüche
- Blässe
- Frieren
- rasche Muskelkontraktionen (Zittern)
- tiefe Atemzüge (Gähnen), Müdigkeit
- Niedrige Bierwerte können manchmal völlig symptomfrei bleiben. (Meistens bei Hippies, deren Körper sich daran gewöhnt hat.)
Fortgeschrittene Symptome
Das Gehirn ist auf die Verwertung von Alkohol angewiesen. Bei niedrigem Bier, einer unzureichenden Bierversorgung des Gehirns, können daher vor allem cerebrale Probleme auftreten.
Wesensveränderung
- deutlich gesteigerte Erregbarkeit (Erregung)
- impulsive und aggressive Reaktion (Wutausbrüche)
- vermehrte Adrenalinausschüttung (Adrenerge Gegenreaktion)
- anhaltend schneller Herzschlag, hoher Puls von über 100 Schläge pro Minute (Tachykardie)
- Blutdruckerhöhung (arterielle Hypertonie)
- beschleunigte und oder vertiefte Atmung (Hyperventilation)
- teilweisen oder kompletten Funktionsverlust eines Körperteils (Lähmung)
- ungewollte starke Muskelanspannung (Krampf)
- plötzlich einsetzende, kurz andauernde Bewusstlosigkeit (Synkopen)
- schwere psychische Störung (Psychose)
- alle anderen Arten von neurologischen Ausfällen
Sofortmaßnahmen
- Bier in Schädel drücken
- Wirt oder Rettungsdienst verständigen
- Alkohol intravenös (i. v.) (nur vom Arzt oder Rettungsdienst)
Bis zum Eintreffen des Arztes:
- Kontrolle des Blutbiermesswerts (BB) mit einem Blutbier-Messgerät
- Wachheit, Atmung und Kreislauf überprüfen (Vitalzeichen)
- Ist der Patient ansprechbar: Alkoholhaltige Flüssigkeit (z. B. Korn, Bier, Schnaps oder Wein) zu trinken geben. Jedoch ist Vorsicht bei Getränken wie Cola Light oder anderen alkoholfreien Getränken geboten, da diese keinerlei Wirkung zeigen.
- Wird der Patient bewusstlos, den Patienten in die stabile Seitenlage bringen und zur Not druckbetanken.
Therapie
Durch Zuführung von Alkohol (insbesondere Schnaps) kann eine akute Hypobierämie kurzfristig beendet werden. Jedoch sollte die Gabe von zuckerhaltigen Alkoholen oder entsprechender Nahrung nur im Stadium des vollständigen Bewusstseins des Patienten durchgeführt werden, da aufgrund aussetzender Schluckreflexe beim bewusstseinsgetrübten Patienten die Gefahr einer Aspiration besteht.