2 x 2 Daumen hoch von Son Reis und Enriq-Jonsen

Frage:Sandmann verklagen?

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Also jetzt einmal Klartext: Da kommt dieser 'Sandmann' jeden Abend in die Wohnungen und streut Kindern (und bestimmt auch ein paar Erwachsenen) Sand in die Augen...

Ist sowas nicht Körperverletzung und Hausfriedensbruch? Oder was? Und kann man den folglich dafür verklagen?

Haschase.JPGWenn ich wüsste, was ich nicht weiß, dann wäre ich klüger. 19:09, 17. Nov. 2016 (CET)

Antworten

1 x 1 Daumen hoch von Enriq-Jonsen1 x 1 Daumen runter von Son Reis

Man kann ihn nicht verklagen da er ja möglichst leise in die Wohnungen kommt. Anders wie beim Weinachtsman muss bei im geklehrt werden wie er überhaupt in die Wohnungen gelangt. Ob durch den Mixer? Ob durch die Klospülung (wo bei das Probleme mit dem Sand geben könnte und mit eventuellen Raten die mit nach oben kommen würden). Vielleicht kommt er ja aus der Wand das würde dann aber auch heißen das er sich klonnen müsste.

Richterhammer.png Euer Ehren, Richter Alexander Hold

1 x 1 Daumen hoch von Enriq-Jonsen0 x 0 Daumen runter

Ich will ja nicht im Glashaus mit Steinen werfen, aber sollte gegen ihn nicht auch im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ermittelt werden? Ich meine er setzt eine sehr große Bevölkerungsgruppe täglich unter Drogeneinfluss. Was ist das für eine Substanz, die er da versprüht, dass davon alle Kinder direkt einschlafen? Für mich sieht das sehr nach einem Opiat aus. Gleiches Recht für alle!

Christoph Anti-Emo-Pille2.PNG Daum

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