Frage:Pfandflaschengeister/Antwort 1
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Das hängt davon ab, ob der Flaschengeist in einer unter § 9 Abs. (2) VerpackV fallenden nicht ökologisch vorteilhafter Einwegverpackung (gibt es etwa ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen??) in Verkehr gebracht wurde, welche eines in der Rechtsnorm aufgeführeten Getränke enthielt.
Flaschengeister, welche nach Lektüre von § 9 Abs. (1) dem Wahnsinn anheimgefallen sind, werden von den Entsorgern nicht zurückgenommen und müssen als besonderer Abfall behandelt werden.
In jedem Fall muss der Entsorger die Flaschengeister in seiner jährlichen Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackV berücksichtigen und Verwertungsquoten nachweisen.