Frage:Muss ich Angst vor dem Bürokratiemonster haben?/Antwort 1
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So lange das Bürokratiemonster keine Rechtsbehelfsbelehrung rausgerückt hat, kann es dir nichts tun. Notfalls immer anzweifeln, dass das Monster sich ausreichend über eine mögliche Erlassgrundlage informiert hat. Das Bürokratiemonster läuft dann erst einmal zum Bürokratieobermonster, um nachzufragen, also genügend Zeit zum Weghoppeln.