Frage:Meine eigenen vier Wände

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Dies ist eine eher rechtliche Frage:
Angenommen, ich miete mir ein Zimmer einer WG-Wohnung an, dass auf allen Seiten bis auf die Ausnahme von Türen, Fenstern und diverses Buchsen von Mauerwerk begrenzt ist. Angenommen, ich setze mich nun da rein und überlege mir eine ausgesucht dämliche Frage für die Stupidedia Hilft-Seite.... dann könnte ich sagen, ich säße in meinen eigenen vier Wänden und überlegte mir eine ausgesucht dämliche Frage für die Stupidedia Hilft-Seite.
Allerdings wären diese Wände nur gemietet und ich würde mit die Wände zu drei Seiten mit den Mitbewohnern teilen... könnte ich dann wirklich von meinen eigenen vier Wänden sprechen, ohne einen Eigentumsdelikt zu begehen? Ich meine, man stelle sich vor, ich würde mir die Wände einfach so aneignen, mein Mitbewohner stünde nun ohne Seitenwand da und wäre dem Wetter ausgesetzt.

MiniLiter 23:59, 11. Jun. 2017 (CEST)

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Genau des wegen sind es auch nur deine gemieteten Vier Wände.

Richterhammer.png Euer Ehren, Richter Alexander Hold

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Kommt darauf an, wieviele Wände du dir mit deinen Mitbewohnern teilst. Wenn du in einer WG wohnt und z.B. eine Aussenwand, eine Wand zum Flur, eine zur Küche und eine zu einer anderen Wohnung hast, dann berechnet sich dein Eigentum so: Eine Aussenwand gehört dir zu 100%, eine zu einer anderen Wohnung zu 50% und solche zu Gemeinschaftsräumen zu 50% + (50% / Anzahl der WG-Bewohner). Wenn ihr z.B. 2 WG-Bewohner seid, besitzt du 100% Aussenwand + 2* (50% + (50% /2)) Wände zu Gemeinschaftsräumen + 50% Wand zu benachbarter Wohnung = 100% + 2* 75% + 50% = 300% = 3 Wände. Die 3 Wände sind natürlich nur gemietet. In diesem Beispiel wären das also 3 gemietete Wände!

Peter Loewenzahn.PNG Lustig

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