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Frage:Hilfe meine Jurahausarbeit ist echt zu schwer!

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Ich komm einfach nicht klar mit dieser Hausarbeit:

Der Ehemann E besucht die Prostituierte P. Dessen bestes Stück versagt. P verlangt trotzdem 50 Euronen, weil Vertrag ist Vertrag. E will nicht zahlen. Seiner Meinung nach ist kein Vertrag zu Stande gekommen, weil eben nichts zu Stande und erst recht nichts gekommen ist. Der Lude L droht, alles an die Ehefrau F zu verraten. Die Puffmutter M findet alles sehr interessant und der Spaziergänger S kommt zufällig gerade vorbei.

Wie ist die Rechtslage, wer hat Ansprüche gegen wen und woraus? Welche prozessualen Einreden müsste die Puffmutter erheben, um eine Vollstreckung in das Vermögen des Luden aufzuheben? Sämtliche Strafanträge sind gestellt, auch gegen den Spaziergänger.

Verfassen Sie die Lösung im Gutachten-Stil.

77.22.157.75 (Diskussion) 02:12, 23. Mär. 2017 (CET)

Antworten

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Isch will et ma so saren: Wenn isch mir en Spanferkel bei Lieferheld bestelle muss isch dat jenauso bezahle, ejal ob isch dat nu ess oder nit.

Mahlzeit, Euer Calli! Leberkusen.png

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Das wäre mir auch zu schwierig. Suche dir doch leichtere Studienfächer.

Vorschlag: Wie wäre es mit Knastologie und Gitterkunde? Das hat noch jeder bestanden.

Uli HoeneßBayern München Logo.png

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Immer diese Diskussionen, wer hat Recht, wer hat was getan... Das verschlingt doch viel zu viele Ressourcen! Ich würde einfach mal alle für ein paar Monate in ein Internierungslanger stecken und dann ist Ruhe!
Und dieser Spaziergänger S... der hat weder eine Dienstleistung angeboten noch eine beansprucht, der ist nur doof in der Gegend rumgelaufen. Der hat absolut nichts zur Stärkung der Wirtschaft beigetragen! Für solche Schmarotzer habe ich ein ganz spezielles Lager bei uns!

Kim Jong-un D-Stern.svg Oberster Führer

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Ein ganz klarer Fall, junger Anwalt. Die Person P hat den Anspruch 50 € von Person E zu bekommen. Person E kann aber die Person L anzeigen. Herr L hat nämlich eine Fremdgehungs-Verrats-Drohung laut §43 Abs. 3 des Fremdgehensrecht an Person E ausgesprochen. Der Herr S ist in diesem Fall der Hauptverdächtige, da er plötzlich aus dem Nichts zu dieser Situation dazu kommt, was auf ein sehr psychopatisches Verhalten hinweist. Die Frau M kann nach der Beendigung der Gerichtsverhandlungen Beschwerde beim Obersten Gerichtshof einlegen. Die Frau E wird aufgrund Verdacht des Besitzes von Rauschmitteln in Untersuchungshaft genommen, Person S wird vom BKA behört, seine Kontakte werden befragt und seine Wohnung wird durchsucht. Herr E wird gezwungen die 50 € zu bezahlen, zuzüglich der Verwaltungskosten von umgerechnet 75 €. Frau M bekommt eine Fußfessel angelegt, bis sie sich vor dem Gericht verantworten kann und Herr L wird direkt vor den Richter gestellt, der ihn eine mehrjährige Haftstrafe aussprechen wird.

Wie du siehst ist alles total logisch und nach einem mal Verstehen immer wieder zu meistern.

Richterhammer.png Euer Ehren, Richter Alexander Hold

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