Frage:Grundgesetz total widersprüchlich?
Also das Gundgesetz der BRD ist doch völlig wirr.
Da steht unter §4:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Jetzt habe ich den Eindruck gewonnen, dass hier die Religionsgemeinschaften der Islamisten und Dschihadisten echt mies diskriminiert werden! (siehe analog aktuelle Lage in Frankreich).
Da wird die Religionsausübung ausgelebt und direkt ist man staatlicher Repression und Gewalt unterlegen.
Das kann doch nicht angehen oder wie sehr ihr das?
Sollte man, wenn man gedenkt zum Dschihadisten zu konvertieren, vorsorglich einen Anwalt nehmen?
Und auch eine Advocard beantragen?
Antworten
Tja - das ist schon komisch mit den Menschengesetzen...
Bei uns Hasen ist das ganz einfach, denn bei uns gibt es eigentlich nur zwei Gesetze:
§1: Alle Hasen haben das Recht rumzuhoppeln, wo und wann sie wollen.
§2: Sollte ein böser Jäger kommen und einen Hasen am rumhoppeln zu hindern versuchen, hat der Hase das Recht, schnell wegzuhoppeln oder sich zu verstecken. Ist die Gefahr vorbei, tritt automatisch wieder §1 in Kraft.
Ist doch ganz einfach nicht wahr?
Könnte das nicht auch für die Menschen so einfach sein? Sollte mal jemand prüfen...
-Wenn ich wüsste, was ich nicht weiß, dann wäre ich klüger. 01:15, 18. Nov. 2015 (CET)Natürlich ist das Grundgesetz der ungläubigen deutschen Nation wirr und hochgradig diskriminierend. Deshalb muss es unbedingt und so schnell wie möglich durch die Scharia ersetzt werden.
Gab es für Hasen nicht auch noch §3:
Kein Hase darf länger als 51 cm werden, damit er nacher in den Römertopf passt.