Frage:Gesprengte Kleidungshaltehilfe/Antwort 1
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Das Wort einmalig ist hier zutreffend. Die Erstattung der Kosten spezieller Arbeitskleidung bzw. ortophädischer Tragehilfen müssen sie als sogenannte "Einmalige Belastung" schriftlich beantragen. Der Bearbeitungszeitraum beträgt mindestens zwei Wochen. Bis dahin haben Sie, laut SGB II, ihren Hass zu zügeln. Nebenbei besteht in der BRD eine gewisse Pflicht zur Gesunderhaltung, diese gilt naturgemäss auch für Flüchtlinge. Kommen Sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, versagen wir die Bewilligung.