Frage:Geht nicht mehr/Antwort 1

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Vielen Dank für Ihre Anfrage auf Privatimpotenz. Bitte füllen sie das Formular §BgbG 38a aus und überreichen Sie es ihrer zuständigen Behörde für körperliche Angelegenheiten. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird eine Weile brauchen, Sie werden dann aber rechtzeitig von uns benachrichtigt um die Privatimpotenz durchzuführen. Nach einigen Formalien können sie dann - falls sie ALG II-Empfänger sind - die Kostenerstattung auf eine ordnungsgemäße Kastration beantragen.

Das Arbeitsamt Flagge der Arbeitsagentur.svg Für dich da!

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