Frage:Familienkrise/Antwort 2
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Lieber 217,
nach Einlassung der Verkehrsbehörde besitzt Ihre Oma gar keine Berechtigung zum Führen eines Kraftrades!
Dies stellt eine Straftat gem. § 21 StVG dar. Darüber hinaus ist auch der bedingte Vorsatz einer Straftat i.V.m. dem Tierschutzgesetz offenbar geworden. Im Schnellverfahren habe ich Ihre Oma daher im Namen des Volkes zu 5 Jahren Lagerhaft im Hühnerstall verurteilt. Vollstreckt wird das Urteil durch das Huhn, welches Eigentümer am Ei war. Nicht aufzulösen vermochte das Gericht die Frage, ob Huhn oder Ei zuerst da waren. Dieses Verfahren wird an die nächst höhere Instanz (lieber Gott) verwiesen.