Frage:Das ist so wohl nicht vorgesehen ?/Antwort 1

Aus Stupidedia, der sinnfreien Enzyklopädie!
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mir fehlen jetzt im Moment die medizinischen Kenntnisse, inwieweit sich dieses Körperteil unter der genannten Erkrankung extrahieren ließe, aber wenn man als Staatsbediensteter ein "Arschloch" zum Beispiel an - sagen wir mal - den Kopf oder so geworfen bekommt, da gibt es klare Regeln für. Mit zwanzig Tagessätzen muss man da schon rechnen. Und das ist nur für die Beleidigung. Hinzu kommen ja noch die Anwalts- und Gerichtskosten. Richtig teuer könnten dann mögliche Schmerzensgeld- oder Schadensersatzforderungen werden, wegen einer möglichen - Gott bewahre - Ansteckung. In jedem Fall wird die chemische Reinigung der Uniform fällig, was natürlich auch nicht billig ist.

Richterhammer.png Euer Ehren, Richter Alexander Hold

Linktipps: Faditiva und 3DPresso