Frage:Babyleiche Jungedamt/Antwort 4

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Das ist zwar ein Straftatbestand, aber ohne konkrete Notlage muss das misshandelte Baby schon selbst eine Strafanzeige beim zuständigen Jugendrichter bzw. Staatsanwalt stellen und auch konkrete Beweise für eine Misshandlung liefern, was schwierig ist, da Kinder nach deutscher Rechtslage oft als unglaubwürdig und allgemein wenig rechtsfähig angesehen werden. Diese Rechtslage hat sich zwar bisher als nicht so praktikabel, zuweilen auch nachteilig erwiesen und man könnte sicher leicht etwas daran ändern, aber mir persönlich ist das total wumpe, so richtig egal, denn ich bin nur der Richter.

Richterhammer.png Euer Ehren, Richter Alexander Hold

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