Frage:Advocatus Diaboli/Antwort 1

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Dies ist nicht möglich.
Grund dafür ist, dass ein neuer Gesetzes-Abschnitt im StGB erstellt wurde, welcher die Straffreiheit bei Stellen von Dummen Fragen in diesem Bereich garantiert.

Hier ein kleiner Ausschnitt, aus dem neuen Bereich:

§3278 Stupidedia-Klausel:
Die Internetnutzer erhalten in den folgenden Fällen eine komplette Straffreiheit und können nicht nach dem geltenden Gesetz belangt oder angezeigt werden, wenn...
1)Sie im Domainbereich der stupidedia.org, inklusive allen dazugehörenden Unterseiten Fragen stellen, die im allgemeinen als Sittenwidrig, satanistisch oder vulgär gelten.
2)Sie diese Fragen selbst beantworten, sei es als dortiger experte oder als eigene (fiktive) Person.
3)eine Person durch das lesen der Frage oder Antwort (permanente) physische oder psychische Schäden davonträgt.
...

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem neuen Gesetzesabschnitt. Aber cih kann ihnen garantieren, dass es auch eine Klausel hat, die die von ihnen geforderte Unsinns-Unterlassungserklärung ebenfals ausschliesst.

Richterhammer.png Euer Ehren, Richter Alexander Hold

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