Frage:Überzeugt/Antwort 1

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Nach deutschem Recht können Träume nicht Grundlage für eine Anklage sein, Sie können dem Familiengericht daher gelassen entgegentreten.

Anders sieht es in den USA aus. Sie können die 63 Traumbeischlaffrauen auf Schadenersatz verklagen, da diese ein Beischlaf mit Ihnenin der Realität verweigert haben und Sie deshalb auf Traumfantasien angewiesen sind, was ein nachhaltigen Minderwertigkeitskomplex in Ihnen hervorgerufen hat.

Viel Erfolg!

Richterhammer.png Euer Ehren, Richter Alexander Hold

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