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Fahrerflucht

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Als Fahrerflucht bezeichnet man einen Ur-Reflex von Kraftwagenfahrern, der das periphere Nervensystem kurzzeitig außer Kraft setzt. Als Fahrerflucht werden ebenfalls die Handlungen des Autofahrers, nachdem sich das Nervensystem wieder reaktiviert hat, beschrieben. Während dieses sog. "Brain-Blackouts" bleiben die Aktionen des Fahrers doch recht überschaulich, einfach über das Hindernis drüber brettern und danach schleunigst das Weite suchen.
Die allgemein gebräuchliche Definition besagt, dass Fahrerflucht dann vorliegt, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne dass seine Identität / die Identität des anderen bestätigt ist. Auch wenn man keine „angemessene Zeit“ nach dem Unfall gewartet habe (Worauf auch immer. Vermutlich, ob sich das Opfer von selbst abkratzt), liegt Fahrerflucht vor.

Geschichtliches

Der erste dokumentierte Vorfall von Fahrerflucht fand 44 v. Chr. in Rom statt. Ein staatbekannter, aufsteigender Feldherr wurde von einem spontan organisierten Wagenrennen vor dem Senat von beinahe allen Teilnehmern überrollt. Zwar leistete man Ersthilfe, aber der Senator schied mit den Worten "Et tu, Brute?" aus dem Leben, womit er sich auf einen ihm bekannten jungen Wagenlenker bezog, der sein ganzes Geld bei illegalen Wetten verloren hatte, aber von dem Feldherren finanziell unterstützt wurde.

Skizze eines Unfallpatienten, der eine Fahrerflucht aus nächster Nähe miterlebt hat.

Die meisten Fahrerfluchten entstehen nolens volens. Auch wenn der Fahrer (eher unwahrscheinlich) von Natur aus so friedfertig wie ein Säugling ist, sobald er über den Berg Angefahrenen drüber fährt, ist es eine nachvollziehbare Reaktion des Selbsterhaltungstrieb, sein Heil in der Flucht zu suchen. Auch wenn der Schuldige dabei vor Reue weint und sich schrecklich fühlt, ist das für sein Unterbewusstsein absolut zweitrangig. Sollte man nämlich einen Unfall bauen, kann man nur in folgende zwei Situationen gelangen.

  1. Man befindet sich in einem Land ohne Blutschuld. Entweder, man bleibt beim Verletzten und wird für den Unfall bestraft, oder man versucht zu fliehen und wird, wenn man gefasst wurde, für den Unfall und für Fahrerflucht bestraft.
  2. Man befindet sich in einem Land mit Blutschuld, dann hat man sowieso die Arschkarte gezogen: Die allgemeine Mentalität lautet ungefähr: „Wäre der Typ im Ausland geblieben, hätte er unseren Landsmann nicht erwischt! Steinigt ihn!“.

Sichtweisen

Ein jeder Betroffene sieht so eine Fahrerflucht aus einer ganz anderen Perspektive. Der Angefahrene hört beispielsweise Knochen brechen und erblickt danach entweder eine Krankenhausdecke, oder aber er betrachtet gleich die Radieschen von unten. Der Fahrer hört nur die Federn quietschen und sieht danach kopfschüttelnd einen langen Kratzer und rote Farbe auf seinem frisch polierten und lackierten Fahrzeug.

Arten der Fahrerflucht

Da in der Antike motorisierte Fahrzeuge eher die Ausnahme bildeten, gab es im Laufe der Zeit sehr viele verscheidend Arten von Fahrerflucht. Von dem schlichten Überranntwerden eines berittenen Gefährts bis hin zum Vierzigfachen Überfahren-werdens durch Körperkontakt mit einem Zug ist alles dabei.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen: Motorisierter und Auf Selbstantrieb basierender bzw. Biologischer - Fahrerflucht. Bei ersterem ist immer ein Kraftfahrzeug im Spiel, bei letzterer ein Biologisches Gefährt, wie etwa ein Pferd. Falls allerdings Unfälle mit "toter" Materie entstehen, als Beispiel seien hier die alljährlichen Unfälle beim "Wintereinbruchs-Baumstamm-Wettrennen" (eine sehr alte Tradition in Sibirien, Teilen Russlands und sogar in Finnland) genannt, dann fallen sie in die zweite Kategorie.

Merkmale des objektiven Tatbestandes

Vor Urzeiten wusste man schon: Zu einem Streit gehören immer zwei. Da auch Unfälle, (Wort)gefechte und die darauffolgende Fahrerflucht zu den Dingen zählen, die man am besten in Gesellschaft betreibt, muss man zuallererst einige Fachtermini näher beschreiben.

Unfall

Was ein Unfall ist, sollte allgemein bekannt sein. Auch wenn ein Reaktorbruch und ein geplatztes Kondom für den Außenstehenden nicht allzu viele Gemeinsamkeiten aufweisen, lassen sich beide unter Kategorie: „Ungewollt“, „Teuer“ und „Geschrei“ niederschreiben. Die meisten Unfälle, die mit Kraftfahrzeugen geschehen, passen da auch ganz gut rein.
Somit sind ebenso der angefahrene Felsen, wie auch der umgefahrene Fußgänger beides „Unfälle“, welche mit einem, zumindest einseitigen, (Sach)-Schaden einhergehen.

Unfallbeteiligter

Als „Unfallbeteiligten“ bezeichnet man, nach Absatz 5 der Norm, >>jeden, dessen Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles zur Verursachung des Unfalles beigetragen haben kann. Es genügt bereits die Möglichkeit, dass das eigene Verhalten zum Unfall beigetragen kann. Dabei ist nicht erforderlich, dass der Betreffende schuldhaft gehandelt hat oder ein verkehrswidriges Verhalten begangen hat.

Sprich: Mit etwas Glück kann man einen Teil der Schuld auf die flotte Blondine abwälzen, die auf magische Weise die Aufmerksamkeit des Fahrers etwas nach Links verlagert hatte. Selbstverständlich kann man ihr nicht den gesamten Unfall ankreiden, aber bisweilen lassen sich nicht unerhebliche Teile des Bußgeldes durchaus auf den einen oder anderen Zivilisten abwälzen.

Sich entfernen

Sollte ein Unfallbeteiligter auf die glorreiche Idee kommen, sich auch nur Ansatzweise vom Unfallort zu entfernen, dann steht er von Seiten des Gesetzes her auf der selben Stufe wie ein zum Tode verurteilter. Es ist absolut verboten, sich räumlich von der Unfallstelle abzusetzen. Sollte man also die Frechheit besitzen, aus seinem brennenden Autowrack heraus zu kriechen, dann bekommt man den geballten Zorn Justitias zu spüren!
Lediglich das "Entferntwerden ohne eigenen Willen", zum Beispiel wenn man vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert wird, ist nicht strafbar. Wenn man also Straffrei ausgehen möchte, ist es klug, schnell einen ortsnahen Kollegen anzurufen, der einen dann „gegen den eigenen Willen entfernt“. Alternativ kann man den herbeigeströmten Schaulustigen noch: „Oh Nein. Ich werde gegen meinen Willen vom Unfallort entfernt. Dadurch ist das keine Fahrerflucht. So ein Pech.“ zurufen, damit man wirklich auf der sicheren Seite steht.

Feststellung

Unter der Feststellung versteht man die Aufnahme aller den Unfall betreffenden Daten. Name, Alter, Kontonummer sollten immer als erstes erfragt werden. Ist eine feststellungsbereite Person (also eine Person, die sowohl willens, als auch in der Lage ist, die Feststellungen zu treffen. Mit der richtigen Behandlung kann man übrigens gewährleisten, dass solche Personen bald für beide Punkte als ungeeignet betrachten werden müssen) am Unfallort anwesend, verlangt das Gesetz:

  • dass der Unfallbeteiligte an der Unfallstelle bleibt, bis die Feststellungen getroffen sind (Anwesenheitspflicht)
  • dass der Unfallbeteiligte sich als solcher zu erkennen gibt (aktive Vorstellungspflicht)
  • dass der 6Unfallbeteiligte die Feststellungen der Daten duldet (Feststellungsduldungspflicht).

Dabei muss der Unfallbeteiligte auch in Kauf nehmen, dass für ihn strafrechtlich relevante Feststellungen (z. B. Besoffenheit, Drogeneinfluss, Ungelöste Streitigkeiten mit dem Ortsansässigen Polizeichef etc.) getroffen werden.

Wartefrist

Sollte sich keine feststellungsbereite Person in der Nähe des Unfallortes befinden, so verlangt der Gesetzgeber eine nicht näher definierte Wartezeit, bis so eine Person eintrifft. Es ist also nicht verkehrt, es sich mit einem Kissen gemütlich zu machen, da man, vom Gesetz her, so lange warten muss, bis sich jemand dazu bequemt, alle Daten aufzunehmen. Was sich zuerst wie eine fiese Klausel im Gesetz anhört, wird allerdings zu einem ungeahnt gewichtigen Argument für die Abwesenheit bei diversen Meetings oder Umzügen.


Risikofaktoren

Einerseits sollte man als Fahrer im Kopf behalten, dass das Opfer auch Anzeige erstatten kann und wird. Man sollte sein Ziel also derartig in den Asphalt einmassieren, dass eine Identifizierung sogar mit DNA-Tests schwer fällt. Des Weiteren muss die Masse des Wagens berücksichtigt werden. Erfolgreiche Fahrerfluchten lassen sich mit Flitzern besser erreichen, als mit einem schweren LKW, wobei nach Kontakt mit letzterem niemand mehr übrig ist, der Anzeige erstatten könnte. Vor allem muss man Faktoren wie den Straßenzustand, den Grad der Alkoholisierung, sowie die Länge des Vorstrafenregisters bedenken. Sind alle sehr hoch (bzw. gut und lang), sollte man es sich besser zwei mal überlegen, ob man der Versuchung der Flucht nachgibt, oder sich freiwillig stellt. In religiösen Monarchien wie etwa dem Oman, dem Irak oder Niederösterreich, sowie in sehr ländlichen Regionen wie zB. 89% Deutschlands und Asiens, besteht nämlich die Gefahr, von der aufgebrachten Bevölkerung gefasst und gelyncht zu werden.
Als Opfer muss man sich nicht um solche Überlegungen kümmern. Das einzige, was zählt, ist möglichst schnell zu rennen, solange man noch nicht getroffen ist. Leider hat der Mensch, mal abgesehen von Usain Bolt, im direkten Wettlauf mit einem Auto relativ schlechte Karten. Wenn man die amerikanische Bevölkerung, sowie Rainer Calmund beiseite lässt, sollte man sich auch nicht auf eine direkte Konfrontation mit einem Raser einlassen. Rechtzeitig auf Tauchstation zu gehen ist die beste Überlebenschance.

Eines sollten allerdings sowohl Fahrer, als auch Umgefahrener bedenken. Wenn das Opfer überlebt, wird es sich rächen wollen. Im Gegenzug könnte der Fahrer in Versuchung geraten, sein Werk zu Ende zu bringen.
Oftmals finden sich die Beiden in der gleichen Ausgangssituation wieder, sprich, sie sind beide motorisiert (Der Unfall-Fahrer sieht keinen Sinn dahinter, sein sicheres Gefährt zu verlassen). Da man etwa 20 von 25 im Auto verweilten Jahren im Stau verbringt, ist es äußerst Wahrscheinlich, dass man sich eben in einem Stau wieder begegnet.
Aber Vorsicht! Man muss sehr darauf achten, wo man sich befindet. Fährt man beispielsweise in einem Stau in Amerika dem Vordermann absichtlich auf, wird dieser sofort herausspringen und wild in der Gegend herum zu schießen anfangen. In Europa wird der Vordermann aussteigen und einem nur mit finsterer Mine seine Versicherungsnummer zu stecken. Es kann auch sein, dass das Opfer den Täter, oder umgekehrt, nicht wieder erkennt, was aber die Reaktion des Vordermanns kaum verändern wird.


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