Besitz
Inhaltsverzeichnis
Unterscheidung nach
Ist ein Gegenstand in das begehrende Auge eines Betrachters gerückt, ist es so vollkommen unkompliziert seiner Habhaft zu werden, so dass sogar der Gesetzgeber keinen Wert darauf legt, ob der Besitz rechtens verschafft oder illegal zugeführt wurde. Wenn es Brei regnet, muss man einen Löffel haben und deshalb wird empfohlen: erst einmal alles mitnehmen, umtauschen kann man es immer noch!
Unmittelbarer Besitz
Der unmittelbare Besitz bezeichnet die direkte Aneignung von unbeaufsichtigten Gegenständen, Kindern oder anderen Gefleuchs, von verwahrlosten Gegenständen teuerster oder billigster Natur oder von sonst wie angeschwemmtem Straßengut, durch einen Unmittelbaren oder Mittellosen bzw. armen Menschen oder einen eh schon reichen. Dieser kann sich nachfolgend glücklich schätzen, endlich auch einmal so eine Art Straßenlotto gewonnen zu haben und seine, wie auch immer pervertierte, tatsächliche Sachherrschaft über den Gegenstand erheben. Das heißt, er kann tuten und blasen und kloppen und spielen und dran rumgeifern so kräftig er will, niemand wird kommen und sagen können: „Das ist aber mein Besitz!“ - „Neee ist es aber nicht“ könnte er schlimmsten Falls entgegen und liegt damit im Recht des kleinen Mannes oder goldrichtig. Denn Besitz ist nur dem, der den Gegenstand, um dessen sich die Gemüter ranken, auch in den Händen hält. Also bloß nichts fallen lassen!
Mittelbarer Besitz
Mittelbarer Besitz ist da natürlich das genaue Gegenteil, dennoch wesentlich abstrakter und im Nachstehenden deshalb, wesentlich schwieriger zu verstehen. Schön. Mittelbarer Besitz ist also dann gegeben, wenn der direkte Bezug oder Umgang zu oder mit einem Gegenstand nicht gegeben ist. Das heißt nicht nichts, sondern, dass man eine Person beauftragen muss, sich um seinen eigenen Besitz zu kümmern. Also praktisch so gesehen ist ein Altersheim in Besitz vieler Senioren, obwohl sie gar nicht zur Familie der Pfleger gehören. Oder anders, ist ein Mensch in mittelbarem Besitz von Schwierigkeiten, wenn er eine Drohung, seine Sicherheit betreffend, erhalten hat. Prächtig mies wird es ihm dagegen, demgemäß erst dann gehen, wenn die Drohung durchgesetzt wird und er damit unvermittelt in den unmittelbaren Besitz von Schwierigkeiten gelangt ist.
Unterscheidung nach
Jetzt ist es oft etwas schwierig im Alltag zu entscheiden, wer hat es denn nun zu erst gesehen oder in wessen Besitz soll es denn nun übergehen, das schöne Stück Perlohring mit güldgoldenem Diadem-Ansatz, das wohl kaum einer vermissen wird und wie gewollt, in der Gosse der Straße zu finden war. Fundbüro? I-wo! Hier setzt der Ehrencodex des Besitzes ein.
Persönlicher Besitz
Alleiniger oder persönlicher Besitz wird durch einen ausübenden Herrscher dann erlangt, wenn er allein die Macht hat, sich eines Gegenstandes zu bedienen. So ist das im Falle von Gefängniswärter und Verbrecher der Fall. Beide sind in unmittelbarer Nähe des erlösenden sowie verschließenden Schlüssels unterwegs, aber nur der eine, namentlich der Wärter hat das Bestimmrecht zu sagen, wann der Schlüssel eingesetzt wird und wann nicht! Das ist eben das doofe an Gefängnissen und das leidliche an persönlichem Besitz. Kommunen als Ersatz für Gefängnisse zu installieren, hat sich aber dennoch nur in der Riege der Alt-68er durchsetzen können. Pech für die einen, egal für den Rest!
Gemeinschaftlicher Besitz
Der gemeinschaftliche Besitz ist im Umkehrschluss damit also fast selbsterklärend. Er wird dann ausgeübt, wenn einer allein zu schwach ist, über einen betreffenden Gegenstand zu bestimmen oder zu verfügen. Das ist, um im Sinn des vorangegangenen Beispiels zu bleiben, dann der Fall, wenn es gemeinschaftliche Männer- und Frauenknäste geben würde. Wollte die bunte Gesellschaft nämlich, nach einem anstrengenden Arbeitstag, urkomisch versteckte Ironie, abends gerne Fernsehen schauen, gäbe es zwangsläufig geteilte Meinungen über die Programmauswahl. Weil die Frauen allein zu schwach wären, würde gemeinschaftlich bestimmt, dass Fußball läuft und/oder Blut fließt. Deshalb gibt es solche Gemeinschaften nicht, und nur deshalb funktioniert das Prinzip Pin-up immer noch.
Das völlig Andere
Das völlig Andere bezeichnet den Gegenbegriff, das Antonym oder im Sinne des Besitzes, die ausgehende Gefahr für die erlangte, tatsächliche Sachherrschaft. Das Eigentum. Diese schmarotzende Fiesgestalt macht alles Angeeignete zunichte und beugt den rechtsfreien Raum aus seiner malerischen Idylle in das jähe Blühen von Gesetz und Obrigkeit. Eigentum ist das Feindwort jedes freiheitlichen Besitzes, weil der gerade geklaute Besitz trotz seiner Entwendung, im Eigentum, also in der rechtmäßigen Hand, seines einstigen Herrschers bleibt. Das wäre im schlimmsten Beispiel so, dass zu Karneval Kamelle geschmissen werden, Kinder die Kamelle aufnehmen, die Bonbons aber im Eigentum der Karnevalsgesellschaften bleiben. Oder anders, dass man als Mietnomade zwar eine Wohnung besetzen oder besitzen kann, aber aufpassen muss, dass man sie nicht verlässt, weil man ansonsten den Besitz aufgibt und der Eigentümer wieder Herr der Lage wird.
Eigentum ist also der Grund warum sich Verbrechen nicht lohnt. Eigentum ist etwas für Rechtschaffende oder für die Guten in der Gesellschaft, die nicht wollen, dass man in ihre Häuser dringt und sich frei bedient. Schäbig!
Interessante Fakten
- Wenn man im Besitz seiner geistigen Kräfte ist, können diese nur mit einer Gehirnwäsche gestohlen werden
- "Besitz ist Besitz ist Besitz" – Frustrierter Hartz IV Empfänger
- Besitz ist lila
- Auch geistiger Besitz zeichnet viele Menschen als arm aus
- Luke Skywalker hat O-Beine. Besitzt aber dennoch einen X-Wing-fighter
- Der Begriff "Herrscher" ist in diesem Artikel nicht politisch zu verstehen. Darüber hinaus ist der Artikel besonders leicht zu verstehen, wenn man schon vorher wusste, was Besitz ist oder nicht.
- Kurioserweise kann Besitz über Wildtiere erlangt werden, nicht aber ihr Eigentum. Wer’s versteht ist glücklich!
- Abschließend hat eine rechtliche Beziehung hier nichts zu suchen. Weg damit!