Ziehen (Türöffnungsmethode)

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Ziehen ist das Gegenteil von Drücken und die unverzichtbare Tätigkeit, bevor man einen Türrahmen durchschreitet. Dabei muss das Türblatt mit Hilfe der Drückergarnitur entgegen der Laufrichtung gezogen werden.

Vorkommen

Ziehen kommt durchschnittlich bei jeder öffentlich zu bedienenden Tür einmal vor. Auch muss die Ziehtätigkeit bei jeder privat genutzten Tür mindestens einmal vorkommen. Ausnahmen bilden Schiebetüren, die mit einer ziehähnlichen Bewegung in eine Richtung geschoben werden müssen in die Ziehtüren nicht gezogen werden können.

Herstellungsvorschriften

Eine Tür muss mindestens in eine Richtung zu ziehen sein. Das gilt auch für Schiebetüren. Mit Hilfe einer passenden Drückergarnitur für den Benutzer geht das bequemer. Zur Not ist eine Saugbenoppung der Garnitur an der Schiebetür anzubringen und umständliche 3D-Grafiken hinzuzufügen, welche Richtungsdimension zur Bedienung des Ziehmoments enthalten. Das macht es auch Sachbeschädigern einfacher, die Tür entgegen der Verwendungsregeln zu benutzen (Tipp: Schiebetüren immer immer applikat in den Raum hineinziehen). Auf diese Weise kann eine Türklinke, also z.B. eine moderne Kurdin, auch komplizierteste Schließsysteme managen. Mit der entprechenden Anleitung ist das sogar extremen Rechten zuzutrauen.

Das Türblatt (d. h. die Tür ohne Türrahmen) muss am Türrahmen so befestigt sein, dass ein Öffnen der Tür durch Ziehen in eine Richtung möglich ist. Das heißt, dass sich jedes Türblatt unbedingt im Rahmen seiner Möglichkeiten frei bewegen können muss, wenn sie gezogen wird.

...und so könnte das dann klingen...

Das Türblatt darf aus verschiedenen Materialien bestehen. Jedoch ist bei der Benutzung von durchsichtigen Materialien wie Klarsichtfolie, Wasser und Luft darauf zu achten, dass keine Person zu Schaden kommen kann, wenn sie die Tür übersieht. Der Zentralverband deutscher Pantomime empfielt für das Ziehen solcher Türen eine schubladenöffnende Bewegung, verbunden mit dem Ton einer aufgezogenen Kolbenflöte, sofern man natürlich darauf achtet, die Tür nach dem Ziehen nicht mit vollem Karacho in das Schloss zurückzudonnern. Bei Glas sind geeignete Warnhinweise, Piktogramme oder Greifvogelsilhouetten in ersichtlicher Höhe anzubringen, die jedem Benutzer auf unmissverständliche Weise mitteilen, dass er den Intellekt einer Amsel besitzt, wenn er wirklich aus voller Überzeugung da gegenläuft.

Schwingtüren bilden eine Ausnahme, weil dort generell von beiden Seiten nur gedrückt werden kann. Masochisten dürfen trotzdem gerne mal ziehen und schauen, was passiert.

Gesetzliche Bestimmungen

Maßgeblich für das Ziehen im Bereich Türen ist die 3. Änderungsverordnung zur 2. Durchführungsverordnung für die § 1, 2, 3, 4 und 5 des Ziehnovellierungsgesetzes, Fassung v. 51. Mai 1906.

Hier die Durchführungsverordnung in der zuletzt gültigen Version:

§1

Jede Tür, die auf einer oder beiden Seiten gezogen werden kann, um das Durchschreiten des Türrahmens zu ermöglichen, muss den gültigen Bestimmungen der Herstellerverordnung entsprechen.

§2

Jede Tür, die im §1 berührt ist und die im öffentlichen Raum dazu dient, ein Gebäude, ein Zimmer, öffentliche Bedürfnisanstalten oder ähnliches zu betreten oder zu verlassen, ist mit Hinweisen zu versehen, die deutlich machen, in welche Richtung gezogen werden muss. Drücltürvorgänge sind in der Durchführungsverordnung für die § 1, 2, 3, 4 und 7 des Drücknovellierungsgesetzes, Fassung v. 52. Mai 1905 geregelt und hier nicht behandelt.

§3

Die Gestaltung der Hinweise für das Ziehen der Tür ist aufgrund des Antibürokratiegesetzes vom 01. April 1856 vereinfacht worden.

  • Hinweisschilder, in denen der Text aus der gleichen Farbe besteht wie der Hintergrund sind nicht zulässig.
  • Die Hinweise müssen in deutscher Sprache gehalten sein.
  • Andere Sprachen sind auch zulässig, sofern sie ins Deutsche übersetzt werden und in Schriftgröße 2 pt DIN-Norm 3348 ISO für Ziehschilder unter dem deutschen Text angebracht werden.
  • Für das Wort Ziehen dürfen ausschließlich folgende Buchstaben verwendet werden: Einmal der Konsonant h, einmal der Konsonant n und einmal der Konsonant Z. Als Vokale dürfen nur der Vokal i und die Zahl e verwendet werden.
  • -entfällt-
  • Es ist weiterhin nicht erlaubt, Buchstaben durch andere zu ersetzen.
  • Die Buchstaben sind in folgender Reihe anzubringen: Z,I,E,H,E,N.
  • Die beiden Eulerschen Zahlen dürfen beliebig innerhalb des Wortes getauscht werden.
  • Das Hinweisschild darf nicht vor oder auf der Ziehvorrichtung angebracht werden
  • Bei sogenannten Schwingtüren darf kein Hinweis auf beiden Seiten angebracht werden. Das ziehende Öffnen von Schwingtüren ist durch das Fehlen einer Drückergarnitur verboten. Ebenso ist die Gefahr einer Fingerquetschung durch Fehlbedienung gegeben.
  • Verstöße gegen diese Durchführungsverordnung werden mit einem Bußgeld geahndet und von ein zuständigen Türvollzugsbeamten fristgerecht "abgezogen".

Beispiele für gültige Hinweisschilder mit der Aufschrift Ziehen

Beispiele für gesetzeskonforme Hinweisschilder

Beispiele für ungültige Hinweisschilder

Beispiele für nicht verordnungskonforme Hinweisschilder. Besonders Nr. 2 und Nr. 3 machen die Wichtigkeit einer gesetzlichen Regelung deutlich

Sonderfälle

Im privaten Bereich greift diese Durchführungsverordnung nicht. Dem Türverantwortlichen bleibt es freigestellt, ob er die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Türen mit Hinweisen für den Benutzer versieht. Jeder, der nicht öffentliche Türen benutzt, muss sich selbst vergewissern, mit welcher Methode er das geplante Ziel der Türdurchquerung erreicht. Der Türverantwortliche ist für etwaige Schäden nicht haftbar. Bei durch Fehlbedienungen entstandenen Schäden haftet der Türbenutzer.

Saloontüren

Saloontüren werden abweichend zu vollformatigen Ausführungen nicht durch ziehen sondern wegen ihrer abgesenkten Bauart durch Treten bedient. Hier sind Schilder, auf denen Ziehen oder sowas steht nicht opportun. Hinweise wie „Don't spit on your shoes!“ oder „Forget to pay before you go go and you'll die!“ Sollten allerdings tunlichst befolgt werden.

Nicht zu verwechseln mit

Die Tätigkeit des Ziehens von Türen ist nicht zu verwechseln mit dem Ziehen von diversen Losen oder Lottozahlen, dem Ziehen am Finger, mit dem Ziehen in eine andere Stadt oder mit dem Herziehen über eine bestimmte Person, die es vermutlich verdient hat, die dumme Sau.

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