Wahlen in der DDR

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Schlangen vor den Wahlkabinen in der DDR
Anders als in der Bundesrepublik Deutschland gab es in der DDR ein Wahlsystem, welches von Grundschülern leicht hätte verstanden werden können. Es wurde eingeführt, um die höchstmöglichste Zustimmung in der Bevölkerung zu erreichen.
Eine Wahlpflicht erfolgte ab 3 Jahren.

Wandel des Wahlsystems

Überforderung der Bürger

Führte zu einer Überforderung der Wähler

Bei den ersten Wahlen der DDR gab es noch das Verhältniswahlrecht. Das bedeutet, man konnte zwischen zwei Parteien wählen, die in der DDR alle faktisch jedoch denselben Murks wollten. Trotzdem wollte die SED eine absolute Mehrheit in allen Insitutionen, die man wählen konnte. Deshalb hat man sich kurz darauf einstimmig verständigt, dass man von vorneherein festlegt, wie viele Sitze eine Partei bekommen wird.
Ein eher nebensächliches Ziel war die Gewöhnung der Bürger an eine Demokratie. Nach zwölf Jahren des Naziregimes waren die Einwohner der DDR nicht mehr an eine absolute Demokratie gewöhnt und mussten erst einmal lernen, dass man die eine Partei wählen kann, die man für richtig hielt. Das Verhältniswahlrecht, welches ganz am Anfang existierte, verwirrte die Bürger so stark, dass sie vielfach ihre Stimme nicht der SED gaben, sondern kleinen Parteien wie der Ost-CDU, was Walter Ulbricht überhaupt nicht gefiel.
Mit der Sowjetunion im Rücken wurden im Mai 1949 sogenannte Einheitslisten geschaffen, die vor der Wahl festlegte, wer als Abgeordneter in den verfassungsgebende Volkskongress kommen darf. Der Wähler wurde erheblich entlastet und durfte nur noch mit "Ja" oder "Nein" stimmen.

Irregeleitete Wähler

Doch auch damit war ein Drittel der Bevölkerung völlig überfordert und stimmte irregeleitet für "Nein" oder modifizierte den Wahlzettel so, dass einige Personen auf dieser Einheitsliste durchgestrichen wurden. Um diese Personen doch noch auf die rechte linke Bahn zu bringen, wurden die Bestimmungen für die Wahl verändert. So musste der Nein-Kreis vollständig ausgefüllt sein. Ein einfaches Kreuz reiche nicht mehr, er müsse pechschwarz angemalt werden. Ein einfaches Kreuz bei "Ja" zählte komplett für "Ja", auch, wenn der Wähler alle Namen aus der Einheitsliste durchgestrichen hat. Man hat häufig beobachtet, dass ein Wähler mit dem ganzen System überhaupt nicht zufrieden war und statt das Kreuz beim "Ja" zu machen das Kreuz quer über den Wahlzettel schmierte. Die Wahlleitung wies an, dass solche Personen entweder an Legasdänie oder Weitsichtigkeit litten und das richtige Kästchen nicht fanden, aber trotzdem für "Ja" stimmen wollten; von daher seien solche Zettel ebenfalls positiv zu bewerten.
Die Zustimmung für die Einheitslisten sprang daraufhin plötzlich auf über 80%, was aber immer noch bedeutet hätte, dass ein Fünftel der Bevölkerung gegen den SED-Klamauk war. Daraufhin vereinfachte man das Wahlsystem noch mehr.

Ein Zettel - mehr nicht

Bei den Volkskammerwahlen 1950 wurde ein revolutionäres Wahlsystem in der Deutschen Demokratischen Republik eingeführt: Der Wähler ging zum Wahlleiter, schnappte sich einen Zettel und warf ihn in die Urne, der neben ihm stand. Angekreuzt war für ihn schon, weshalb im gesamten Raum auch keinerlei Kugelschreiber bereit standen. Wer trotzdem auf dem Wahlzettel kritzelte und/oder Namen durchstrich, wurde verhaftet und sein Stimmzettel mit "Ja" bewertet, weil er Freude am Wählen gehabt hat.
Zudem war es für jeden Bürger eine Pflicht, zur Wahlurne zu stapfen - selbst, wenn der Schnee einen Meter hoch gelegen hätte, es ein Gewitter geben würde und man gefesselt und geknebelt in der Besenkammer läge, weil man gerade überfallen wird; für das demokratische Rechtssystem der DDR gibt es keine Ausreden. Wer von vorneherein nicht zur Wahl ging, wurde von Schlägertrupps und Stasi freundlichst darum gebeten, zur Wahl zu gehen. Tat es der angesprochene Wähler jedoch immer noch nicht, bekam er unter Umständen Polizeischutz und Bodyguards, die ihn zur Urne auch hintragen würden. Weigerte er sich weiterhin und schlüge er beispielsweise um sich, durfte er im Krankenhaus wählen, wo er dank zwei gebrochener Beine garantiert nicht die Chance hat zu fliehen.

Wahlmanipulationen

Trotzdem konnte es immer wieder mal vorkommen, dass Personen nicht wählen gegangen sind. Dies passierte zum Beispiel, weil einer noch im Zentralwahlregister eingetragen ist, jedoch einen dauerhaften Urlaub im Westen machte oder gerade an einem Erlebnisurlaub in der Sowjetunion teilnahm. Die SED hatte sich auch hier eine Lösung für dieses Problem ausgedacht: Wer nicht hingegangen ist, so die Logik, ist so zufrieden mit dem System, dass er glaubt, er müsse gar nicht mehr wählen gehen, weil es garantiert eine Zustimmung von 100% geben würde. Somit wählt er automatisch auch mit "Ja".
Wähler, die kurz vor der Wahl gestorben sind, aber trotzdem noch im Zentralwahlregister eingetragen waren, wurden auch als "Ja"-Wähler gewertet. Die Begründung hierbei war, dass die Wähler so glücklich mit der Regierung waren, dass sie vor Vorfreude gestorben sind, es noch einmal wählen zu dürfen.

Ergebnisse

Wahlergebnisse der Volkskammerwahlen
Wahljahr Wahlbeteiligung Ja-Stimmen
1950 98,53% 99,72%
1954 99,77% 99,99%
1958 99,95% 100,34%
1963 99,99% 101,75%
1967 100,01% 102,88%


In den nachfolgenden Jahren gab es de facto keine Wahlen mehr, weil man Wahlbetrug seitens der Bevölkerung und eine 110%-ige Zustimmung befürchtete. Die Regierung wollte nicht manipuliert werden, sprach aber trotzdem ihr Lob für die vorblidliche Haltung der Bevölkerung aus.

Siehe auch


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