Trinkgeld

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Trinkgeld ist wie das Arbeitslosengeld eine Leistung des Sozialstaates. Es wird an arbeitslose Alkoholiker ausgezahlt damit diese ihre Sucht stillen können.

Es berechnet sich wie folgt:

Trinkgeld in € pro Monat = Anzahl der Tage im aktuellen Monat * Preis für eine Pulle Rotwein in der Stadt in der der Trinkgeldempfänger wohnt * 4

Somit kann sich jeder Alkoholiker pro Tag 4 Flaschen Rotwein leisten, unabhängig von seinem Einkommen.


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