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Frage:Zoologische Frage zur StVO

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Müssen Vögel in verkehrsberuhigten Zonen 30 fliegen?

BurschenmannEr.png -- Was tust du? Was hast du getan? 19:01, 10. Mär. 2015 (CET)

Antworten

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die in § 3 StVO geregelt ist, bezieht sich ausdrücklich auf Fahrzeuge und ist somit für Vögel, ebenso wie auch menschliche Fußgänger und sich schwimmend fortbewegende Verkehrsteilnehmer, nicht anwendbar. Einzige Ausnahme bilden hier die Zugvögel, die allerdings nur am Bahnübergang den Gültigkeitsbereich der Straßenverkehrsordnung kreuzen und hier, wie alle anderen Schienenfahrzeuge auch, die äußerst unfairen Vorrechte genießen, welche sich aus § 19 StVO ergeben.

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In verkehrsberuhigten Zonen sollte man es mit dem Vögeln jedenfalls nicht übertreiben. Und wenn es schon in der Öffentlichkeit sein muss, dann aber nicht zu dreißigst, das grenzt ja an eine Orgie. Es heißt schließlich Fußgängerzone und nicht Gang Bang Zone. Höhöhö.

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