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Berufsschule

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Die Berufsschule ist Teil des dualen Ausbildungssystems. In der Berufschule sollte durch kompetente Lehrkräfte der theoretische Inhalt der jeweiligen Ausbildung vermittelt werden.

Besucher der Berufsschule

Tatsächlich finden sich im Allgemeinen dort Auszubildende zusammen, die über ein sehr geringes Grundwissen verfügen, keine Lern- und Arbeitsbereitschaft zeigen und auch nicht daran interessiert sind, ihre gegenwärtige Situation zu verbessern. Der Großteil der Berufsschüler wird von Hauptschulabgängern gebildet, teilweise finden sich dort aber auch Realschüler ein. Sehr selten verirren sich auch Gymnasiasten dorthin, die - egal wie schlecht ihre Leistungen auf dem Gymnasium waren - völlig fehl am Platz sind.

Eine besondere Gattung der Berufsschüler stellt die Gruppe der BVJ-Besucher (BVJ = Beinhartes-Versager-Jahr) dar. Sie haben weder einen Hauptschulabschluss, meist auch keinen Förderschulabschluss, und sind dumm wie 100 Meter Forstweg. Völlig perspektivlos sitzen sie ihre Zeit im Theorieunterricht ab oder stehen im praktischen Unterricht, die Arme bis zu den Ellenbogen in den Hosentaschen, mit offenem Mund da. Sie beenden fast jeden Satz mit "..., weißt du?" und sprechen jeden mit "Digger (dt. Dicker)" oder "Aller (dt. Alter)" an.

Lehrkörper

(dt. Schreibweise = Leerkörper) Häufig ist es so, dass die Berufsschullehrer vorsätzlich weniger Ahnung haben als ihre Schüler, um diese auf die Standardsituation im Berufsleben (geistig zurückgebliebene und verrohte Vorgesetzte, die keine Ahnung von ihrem Fachgebiet haben) vorzubereiten. Dies führt oft zu Diskussionen, die der Lehrer jedoch durch Androhen von Verweisen oder anderen Repressionen schnell beenden kann.

Keine Seltenheit ist es, dass ältere Mitglieder des Lehrkörpers nicht in der Lage sind, die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation in dem jeweiligen Land, in dem sie unterrichten, korrekt wiederzugeben (und schon gar nicht von anderen Ländern außer wahlweise Amerika), geschweige denn zu reflektieren (vgl. Schulz/Agnasi 2003, Der Lehrkörper als Leerkörper). Diese traurige Tatsache sollte eigentlich allen Schülern klar machen, dass sie alles in der Berufsschule tun dürfen außer zuhören - doch leider läuft selbst diese Warnung bei vielen ins Leere.

Dies fördert die weitere Verdummung der meisten Schüler ungemein, da die geistige Umnachtung des Lehrpersonals dann häufig fälschlicherweise als der zu erreichende Idealzustand - und somit als Ausbildungsziel - fehlinterpretiert wird. Die Funktion des Lehrkörpers als abschreckendes Beispiel wird verkannt, in Extremfällen wird von einigen Schülern gar die Möglichkeit der Verbesserung der eigenen Situation durch Versuche des Abspeicherns der geistigen Ergüsse dieser Personengruppe imaginiert. Dieses schlägt glücklicherweise sehr häufig fehl, man spricht vom 'garbage-in, garbage-out'-Problem.

Gebäude und Ausstattung

Im Gegensatz zu normalen Schulen sind Berufsschulen grundsätzlich in uralten bunkerähnlichen Waschbetonbauten untergebracht. In ständiger Angst, dass dem Schüler die Decke auf den Kopf fällt, zu lernen ist ein weiteres erfolgreiches Konzept der Schule, somit steht dem Schüler immer vor Augen: "Das könnte das letzte sein, was du lernst." (Auch wenn das wohl für die meisten Berufsschüler nicht der schlechteste Ausgang wäre.)

Die Ausstattung einer Berufsschule übertrifft zumeist sogar das Alter des Gebäudes selbst. Beim ersten Anblick der Einrichtung und der für den Beruf benötigten Maschinen und Geräte könnte man durchaus an ein Museum denken, doch keineswegs, das ist wiederum so gewollt. Denn so können die Lehrer vor ihren Schülern, die zumeist aus gut ausgestatteten und modernen Betrieben kommen, immer noch behaupten: "Ja, wir hatten es früher noch schwerer. (Und ihr erfahrt das jetzt an eigenem Leib.)"

Sonderfall IT Berufsschule

In einer IT Berufsschule gelten spezielle Voraussetzungen für den Lehrkörper, die nun kurz aufgelistet werden:

  1. Grundwissen in MS Office und den jeweiligen Fachgebieten (z.B.: Programmiertechniken, Computersysteme, etc) muss mangelhaft sein.
  2. Lehraufträge welche in Abwesenheit des Lehrers erledigt werden, dürfen niemals auch nur annähernd auf die zur Verfügung stehende Anzahl an Stunden ausgelegt sein.
  3. Die pädagogischen sowie didaktischen Fähigkeiten dürfen die einer Packung Aldibrot nicht übersteigen.
  4. Grundsätzlich gilt: 34 Blätter oder mehr ersetzen einen kurzen und prägnanten Hefteintrag.

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