Sub:Schritt 13 - Die Schmerzensgeldklage

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Sehr geehrter Schuft!
Sie haben sich also trotz aller Warnungen, Bedenken und Hinweise dafür entschieden,
den Tierarzt zu ignorieren bzw. wegzulassen. Nun, das war sehr mutig und ein Va Banque Spiel.
Lieber Glücksspekulant, Sie hatten Pech. Viel Pech.
Das Tier war zu allem Überfluß nämlich verdorben. Die Gäste, die das Tier aßen, danach auch. Mägen stülpteten sich um, Därme entleerten sich gar Fontänenhaft.
Diarrhoe, ick hör Dir trapsen!
Die kollektive Lebensmittelvergiftung hat zugeschlagen.
Natürlich nutzen Ihre Bekannten, Verwandten und nunmehr Ex-Freunde die gottgegebenen, modernen Sozialisierungs- und Kommunikationsmittel um sich auszutauschen.
Und alle kommen zu einem Schluß: Sie sind schuld. Sie und Ihre hochgradig fragwürdige Entscheidung, den Veterinär außen vor zu lassen.

Die gute Nachricht ist: Zu Ihrem Glück sind Sammelklagen in Deutschland nicht erlaubt.
Die schlechte: Jeder darf sie einzeln verklagen. Und das ordentlich.
Lieber zukünftiger Schuldner, Flüchtiger oder Insasse! Sie haben ein Problem. Und davon - wie soll es auch anders sein - gleich mehrere.
Um Ihnen, lieber Anklagebankbesetzer, einmal einen Ausblick auf die Dinge zu erlauben, die da harren, zitiere ich in gewohnter Manier auch hier die zuständigen Gesetze:
§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Lieber künftiger Nutzer eines Rechtsbeistandes, das ist - und es tut mir ja schon leid, Ihnen das so ungeschönt beibringen zu müssen - das best case Szenario. Ist der Staatsanwalt ein gewitzter Genosse, so erkennt er mit dem Richter auf Vorsatz und Gefahr (denn immerhin haben Sie, lieber Rabenelternteil, Ihrem Kind das Heft überlassen) und verhilft Ihnen zu
[...] Einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (StGB § 226)

Hätten Sie mal auf mich gehört, Sie Honk!
Ich wünsche Ihnen von hier aus noch ein schönes Leben und einen gnädigen Richter!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Kulinaristikexperte

Redaktionelles kleingedrucktes: Der Verfasser weist ausdrücklich darauf hin, ganz objektiv alle Möglichkeiten ohne den Vorsatz zur Verleitung zu einer Straftat aufgezeigt zu haben. Für eventuelle Gesundheitsgefährdungen und gesundheitliche Schäden Dritter ist einzig und alleine die Naßbirne & Sohn verantwortlich, die den Scheiß mitgemacht haben! Der Verfasser weist alle Schuld pflichtbewußt von sich und schiebt die ganze Schuld auf andere. Zum Beispiel auf seinen Redakteur, der das hier drucken ließ. Dieser Trottel.

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