Spiegelwelten:Florentia/Allgemeines Florentinisches Handelsabkommen

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Dieses Abkommen ist veraltet und gilt seit der Abschaffung der Theokratie nichte mehr

Alle Staaten, die ein Handelsabkommen mit Florentia anstreben, müssen dieses Abkommen (AFH) akzeptieren.

Grundsätzliches

§1 Mit der Unterschrift unter dieses Handelsabkommen, erklären sich Partei bereit sie strikt zu befolgen. Florentia selbst muss sie ebenfalls strikt befolgen.
§2 Mit Vertragsschluss wird der Partei freier Handel in Florentia und freier Import und Export von Waren zu gesichert.
§2.1 Dabei sind alle Zölle und Steuern für den Handelspartner abgeschafft.
§3 Florentia erhält im Austausch das Recht, Missionare in das Land der Partei zu schicken.
§3.1 Die andere Partei muss dies auf der Bschreibungsseite ihres Landes bestätigen.

Handel

§4 Dem Handelspartner ist es gestattet, seine Waren an den Häfen von Lyoncera und Florentia auszuladen und zu verkaufen.
§5 Ebenfalls ist es ihm gestattet florentinische Ware zu erwerben und in sein Land zu bringen und dort zu verkaufen.
§6 Ihm ist es gestattet, unter Einhaltung des florentinischen Gesetzes, die dortige Infrastruktur zu nutzen.
§6.1 Für die Mascarinische Brücke und für die florentinische Straße darf Maut verlangt werden.
§6.2 Standorte von ausländischen Firmen hingegen, werden mit einer Steuer versehen.
§7 Ihm ist es nicht gestattet in Florentia, und den Zugehörigen Gewässern, einer anderen Glaubenspraxis nachzugehen, als der Xinokrithanischen.

Missionen

§8 Florentia wird es gestattet, die Bevölkerung im Lande des Handelspartner zu missionieren, die dafür empfänglich ist.
§8.1 Niemand darf gegen seinen Willen gezwungen werden, seinen Glauben zu wechseln.
§9 Florentia darf im Land des Handelspartner so viele Tempel bauen, wie der Gläubigenzahl angemessen ist.
§9.1 Im Zweifelsfall entscheidet der Handelspartner.
§9.2 Die Tempel werden zur 2/3 mit florentinischen Mitteln bezahlt. 1/6 Bezahlt der Handelspartner, 1/6 die Gläubigen.
§10 Der Diktator Gottes wird als religiöses Oberhaupt annerkannt.
§11 Xinokritharier erfahren keinerlei Diskriminierungen.
§12 Von den Florentinern ausgehende Demagogie und Hetze ist untersagt.
§13 Die Missionare unterstehen dem Recht des Handelspartners.
§14 Der Xinokrithanische Glaube, darf die Produktivität oder die Wirtschaftsleistung des Handelspartners nicht gegen seinen Willen schwächen. 10 Minuten am Montag muss allerdings den Gläubigen garantiert werden.

Sanktionen

§15 Werden einige Vertragsbedingungen nicht erfüllt, muss ein neutraler Schlichter eines anderen Staates entscheiden.
§15.1 Diese Funktion kann auch der WSR erfüllen.

Unterschriften

Sie wollen dem Vertrag zustimmen? Dann unterschreiben sie hier. Ihre Unterschrift ist verbindlich und sie erklären sich mit den obrigen Konditionen einverstanden. Änderungshinweise sind auf der Diskussionsseite zu vermerken.

Akzeptiert von

Nicht akzeptiert von

  • Ihr habt doch ein Rad ab. Zehntausend Bedingungen, damit mit euch gehandelt werden "darf"? Ihr nehmt euch auch für seeehr wichtig, wat? Keine Sau ist doch so blöd, so einen Knebelscheiss zu unterschreiben. Und wenn doch, dann tut es mir Leid um die vergeudete Hirnmasse. Ralle - VKWE.BMP Vereinigtes Königreich Wanne-Eickel
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Florentia

Nie wieder Theokratie



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