Schnäppchen

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Schnäppchen, das: Diminutiv von Schnapp. Gesellschaftlich akzeptierte Form des "Übers Ohr hauen". Das Schnäppchen wird von einem am Wirtschaftskreislauf teilnehmendem Menschen (im Folgenden kurz als Schnapper bezeichnet) gemacht. Hierbei erwirbt regelhaft der Schnapper ein Wirtschaftsgut zu einem Preis, der mäßig bis deutlich unter dem eigentlichen Preis des Wirtschaftsgutes liegt. Weicht hingegen der Preis drastisch bis eklatant nach unten vom eigentlichen Preis ab, spricht man von einem Schnapp. Während das Schnäppchen als legal gilt, ist die juristische Bewertung des Schnapps in der Literatur unterschiedlich. Von Grauzone bis hin zu Betrug werden hier unterschiedliche Meinungen diskutiert.

[bearbeiten] Erfolgreiche Schnapper

  • USA: kauften für einen Quadratmeterpreis von nur 0,0004 Cent Alaska von Russland. Dies gilt daher bereits als ein Schnapp.
  • Horst Funke: kaufte auf einem Flohmarkt in Wanne-Eickel eine Nachttischlampe aus den 50ern für 3,50€, welche nach Meinung seiner Ehefrau Helga sowie seiner Freundin Doris aber "mindestens ihre 10 Euro" (Zitat) wert ist. Dies gilt als Schnäppchen.

[bearbeiten] Erfolglose Schnapper

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