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Satando

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Satando ist ein Online-Schutzgelderpresser mit Sitz in Höllstadt. Das Unternehmen ist auch in Taka-Tuka-Land, Lampukistan, Nordkorea und der Sowjetunion tätig. Das Geschäftsmodell besteht darin, Schutzgelder von Ehemännern zu erpressen. Bei Nichtzahlung verschickt das Unternehmen Schuhkataloge an die Ehefrauen der Opfer.

Geschichte

Satando wurde 2008 von Robert R. Teufel und Joanne K. Engel mit Investorenkapital der Gebrüder Grimm gegründet. Vorbild war die sizilianische Mafia. Ende 2008 galt Satando laut der vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Verbrechensstatistik als „kriminelle Vereinigung“ gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Bereits 2009 erweiterte Satando sein Tätigkeitsgebiet auf Nordkorea. Zur selben Zeit wurde das Angebot in den Katalogen um die Bereiche Military Look und Waffen ergänzt. Rund zwei Jahre nach seiner Gründung war das Unternehmen Ende 2010 Marktführer im Bereich Schutzgelderpressung in Mitteleuropa.

Kritik

Die Marketingabteilung von Satando bei der Entwicklung des Katalogdesigns.

Satando geriet 2009 in die Schlagzeilen, weil der aufwändig produzierte Werbespot „Schrei vor Schmerz!“, der eine Kundin beim Anprobieren von Satando-Schuhen zeigt, von einigen S/M-Anhängern als blasphemisch empfunden wurde.

Ausgelöst durch eine Reportage in der Sendung Der Bachelor, geriet Satando im Juli 2012 erneut in die Kritik, weil bei dem Erpressungsdienstleister Urlaub+Complicen unzureichende Arbeitsbedingungen herrschten. RTL berichtete, in einer Anwaltskanzlei des Unternehmens müssten Rechtsanwaltsgehilfen während des ganzen Arbeitstags Musik von DJ Pfützi hören, und es existiere für mehrere hundert Mitarbeiter nur ein einziger Drucker. Außerdem wurde im RTL-Beitrag die fehlerhafte Rechtschreibung in den Erpresserbriefen bemängelt. Nach Recherche von RTL wurde auch bekannt, dass Satando die Erpresserbriefe mit Tonerpatronen druckt, die in nordkoreanischen Straflagern hergestellt werden.

Im Jahr 2010 klagte außerdem die Katholische Kirche gegen Satando, da das Unternehmen sich in die Privilegien der Kirche einmische. Die Klage wurde jedoch vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen, da das Patent der Katholischen Kirche auf erpresserische Handlungen bereits im Jahr 682 n. Chr. ausgelaufen war.


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