Robbenjagd

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"Gewonnen! Gewonnen!"

Unter Robbenjagd (im Volksmund auch "[Robbenklopper|Robben kloppen") versteht man die völlige Hingebung zur Rohheit des Töten und Verstümmeln. Besonders bei Eskimos, Sarah Palin, Kinderschändern und Vegetariern ist dieser Sport sehr beliebt und wird häufig, ja sogar krankhaft oft, zelebriert!

Hinweis: Dieser Artikel ist tendenziös und entspricht nicht den wissenschaftlich- neutralen Mindestanforderungen!

Geschichte

Die ersten Robbenjäger rannten 1915 (vollkommen nackt) durch das ewige Eis und schlugen mit Tischbeinen nach hilflosen Robben und Heulern. Warum man bei diesem Sport erst unbekleidet war, ist geschichtlich nicht überliefert. Geschichtshistoriker meinen jedoch, dass die Robbenjäger, damals wie heute, völlig krank im Kopf sind!

1950 entschied das "Erste internationale Robbenjagd Komitee e.V." (kurz: EiRjKeV genannt), dass ab sofort Kleidung beim Robbenjagen getragen werden muss, auch Sodomie und "Robben foltern über fünf Stunden" wurde untersagt. Dies führte zu heftigen Protesten der KRJP (konservative Robbenjagd Partei), welche sich die traditionelle Robbenjagd auf ihr Banner geschrieben hatte.

Eine Umweltschutzorganisation, die sich "Organisation zum Schutz der Artenvielfalt an den Polkappen und ganz besonders der armen, gejagten Robben e.V." (kurz: OzSdAadPkugbdagR e.V.) nannte, boykottierte 1976 die alljährliche Robben-Hunde-Hetz-und-Saffel-Jagd (welche eine, von 365 Jagden im Jahr darstellt) und zog somit den Zorn der EiRjKeV und der KRJP auf sich. In der Nacht auf Robboween (31. Oktober) überfielen 200 Robbenjäger aus aller Welt die Zentrale der OzSdAadPkugbdagR e.V. und schlug dem Vorsitzenden mit einem großen Tischbein auf den kleinen Zeh. Zwei Tage später wurde die KRJP als anti-demokratische Partei eingetragen und verboten!

2000 wurde endlich die Robbenjagd mit Bolzenschussgeräten und Giftgas erlaubt. Die EiRjKeV feierte diesen denkwürdigen Tag, indem 2000 Robben mehr als gewöhnlich abgeschlachtet wurden.

Rechtliche Bestimmungen

In §12 des Robbenjagd-Schutzgesetzes stehen folgende Erlasse:

  • Artikel 1, Absatz 1: Die Robbe muss innerhalb von 5 Stunden nach dem ersten Verletzen getötet werden.
  • Artikel 1, Absatz 2: Ausgenommen von Artikel 1 Absatz 1 sind die gemeine sachsenanhaltinische Bergrobbe und die Gummirobbe
  • Artikel 2: Außer einem Salathäxler sind alle Gegenstände für die Robbenjagd zulässig.
  • Artikel 3: Das Tragen der KRJP Symbole (Tote Robbe auf rotem Grund) wird strafrechtlich geahndet.
  • Artikel 4, Absatz 1: Keine Robbe darf ohne einen Robbenjagdschein erlegt werden.
  • Artikel 4, Absatz 2: Für das erhalten eines Robbenjagdscheines müssen folgende Fragen vom Antragsteller beantwortet werden:
  • Wie heißen Sie?
  • Ist eine Robbe ein Tier oder eine Pflanze?
  • Wollen Sie den Schein gleich oder sollen wir ihn mit der Post schicken?

Literatur und Musik

  • "Wie die Robbe um ihr Leben flehte und dennoch starb" von Tom Doolittle (1985)
  • "Als ich zuschlug und es mich Geil machte!!!" von Arty Fatsack (2004)
  • "Parry Hotter und die Robben des Todes" von J. K. Rohling (2001)
  • "Der Herr der Robben - Die Rückkehr der Robbe" von R. R. Tollkühn (1234)
  • "Human Beings" von Seal (2002)

Linktipps: Faditiva und 3DPresso