Oralverkehr

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Bitte vervollständige mich, es regnet hinein. Die Schäden sind nicht abzuschätzen. Hilfe!!!Eingestellt am 26.11.2010

Dieser Artikel wurde von einem Autor begonnen, der zwischenzeitlich entweder an der Schreibblockade erkrankte, dem die Ideen oder Inspiration ausgegangen sind, oder dem die Muse untreu geworden ist. Wie auch immer. 50.17.109.248, der Artikel braucht Deine Hilfe, denn im Moment ist er schwer verwundet und weiß nicht weiter. Du weißt ja, was bei unterlassener Hilfeleistung passiert, oder? Genau... 5 Jahre Pech! Also bitte hilf diesem Artikel und erweitere ihn anhand seines Ansatzes für den ursprünglichen Autor. Tausende Leser werden Dir dafür danken!

Als Oralverkehr gilt der Versuch unter Verkehrsteilnehmern, ihr zukünftiges Verhalten mündlich, persönlich aufeinander abzustimmen. (§1 Strassenbeleidigungsordnung (StBO)). Die Einleitung solcher Absprachen geschieht durch mehrmaliges Auslösen des akkustischen Warnsignales (Hupe).
Im Sinne dieser Verordnung entsprechen die folgenden Redewendungen den ihnen zugeordneten Bedeutungen : (§3 ff (StBO))

  • "Hau ab, oder ich schiebe Dich mit Deiner Karre in den Gully!" : Parkverbot in Ein- und Ausfahrten gem. StVO §12.
  • "Hey! Bist Du schwul?!" : Bitte um mehr Abstand zum eigenen Fahrzeug im Sinne der StVO §4.
  • "Toni Schumacher oder was?" : Kleiner Hinweis auf die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften von deutlich unter 120 km/h.
  • "Lass mal Deine Oma ans Steuer!" Ersuchen sich doch in Ausführung der empfohlenen Richtgeschwindigkeit mit einer Geschwindigkeit von deutlich über 5 km/h fortzubewegen.
  • "Beweg Dich Du Penner!" : Anmerkung das die vorstehende Ampel schon seit geraumer Zeit deutlich zur Farbe Grün tendiert.
  • "Lebensmüde?!" : (Je nach Kontext:)
    • Abraten von einem Überholvorgang bei unklarer Verkehrslage.
    • Aussprechen eines absoluten Halteverbotes in scharfen, uneinsehbaren Kurven.
    • Nahelegen das Fernlicht bei Gegenverkehr auszuschalten.
    • Bitte sich vor dem Aussteigen der Sorgfaltspflicht zu vergegenwärtigen.
  • "Arschloch!" : (Je nach Kontext:)
    • Aufforderung die Vorfahrt zu gewähren.
    • Bitte das nächste Abbiegen mit der Blinkzeichenanlage anzukündigen.
    • Hinweis das der soeben vorgenommene Bremsvorgang vielleicht etwas apprupt vorgenommen wurde.

Bearbeiten Schlussbestimmung

Fühlen sich bei dieser Art des Gedankenaustausches mehrere Verkehrsteilnehmer angesprochen, so gilt als Gesprächspartner im Sinne dieser Verodnung grundsätzlich jene Person, die das vom Initiator nächst gelegene Verkehrsmittel führt. Bei Bedarf ergibt sich näheres durch eine anständige Prügelei.

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