Nichtraucherschutz
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[bearbeiten] Demnächst
- 1.1.2008: das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Restaurants wird verboten.
[bearbeiten] Sehr bald
[bearbeiten] Bald
- 1.1.2010: das Rauchen in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz, auch bei privaten Arbeitgebern, wird verboten, die Tabaksteuer um weitere 50 Cent je Gramm angehoben, Bußgeld für rauchen in Verbotszonen 1000 Euro. Verbot von Tabakwerbung in jeglicher Form. Anhebung der Krankenkassenbeiträge für Raucher auf die doppelte Höhe.
[bearbeiten] Dauert nicht mehr lange
- 1.1.2011: das Rauchen in PKWs wird verboten, gleichzeitig das Bußgeld für rauchen in Verbotszonen auf 5.000 Euro festgesetzt. Bei rauchen im PKW zusätzlich Führerscheinentzug für einen Monat, im Wiederholungsfall für 6 Monate. Krankenkassen müssen Raucher nicht mehr aufnehmen bzw. können die Beiträge in beliebiger Höhe festsetzen. Behandlungen bzw. Operationen von Krankheiten, die auf das Rauchen zurückzuführen sind (z.B. Lungenkrebs, Raucherbein), sind von den Rauchern in voller Höhe selber zu bezahlen. In Gaststätten und ähnlichen Lokalitäten werden Atemdetektoren installiert; dadurch festgestellte Raucher erhalten keinen Eintritt sowie Hausverbot. Raucher-Foren im Internet werden vom BND überwacht.
[bearbeiten] Absehbar
- 1.1.2012: Einrichtung von Bundes-, Landes- und Kommunal-Behörden zur Überwachung des Rauchverbotes. Das Personal für diese Behörden wird aus der Bundesagentur für Arbeit rekrutiert, da es ohnehin keine Arbeitsstellen zu vermitteln gibt. Die Einhaltung des Rauchverbotes in den entsprechenden Verbotszonen wird durch 1-Euro-Kräfte überwacht. Bußgeld-Anhebung auf 10.000 Euro, Erhöhung der Tabaksteuer um 1 Euro je Gramm. Zwangseinweisungen von Rauchern in Entzugsanstalten gesetzlich geregelt, die Kosten dafür sind von den Rauchern zu tragen. Arbeitgeber können Raucher fristlos entlassen. Kein Anspruch von Rauchern auf ALG oder ALG II. Installation von Atemdetektoren in öffentlichen Verkehrsmitteln; dadurch festgestellte Raucher müssen eigens eingerichtete Abteile benutzen. Raucher-Foren im Internet werden verboten.
[bearbeiten] Noch ein Weilchen hin
- 1.1.2013: Schließung der tabakverarbeitenden Industrie. Das freiwerdende Personal wird in den Überwachungsbehörden eingesetzt. Das Schengener Abkommen wird außer Kraft gesetzt, um die Grenzen gegen Tabakeinfuhren abzuriegeln. Für die Überwachung wird erfahrenes Personal der Bundeswehr aus Afghanistan und Kongo eingesetzt.
[bearbeiten] Kurz nach noch ein Weilchen hin
- 1.7.2013: Generelles Rauchverbot. Herstellung, Besitz, Benutzung oder Verkauf von Tabakwaren wird mit Bußgeld nicht unter 50.000 Euro sowie Freiheitsentzug zwischen 6 Monaten und 2 Jahren geahndet. Tabakwaren verkaufende Ausländer werden sofort in ihre Herkunftsländer abgeschoben.
[bearbeiten] Das Ende
- 1.1.2014: Unbelehrbare Raucher, die von ihrer Sucht nicht lassen können, werden in Lager, die in ganz Deutschland errichtet werden, eingewiesen.
[bearbeiten] Siehe auch
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