Leibeigener

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Der Leibeigene ist im allgemeinen ein fröhlicher, unbeschwerter Mensch, der in einem Eigentumsverhältnis steht und von seinem Arbeitgeber weder Lohn noch Gehalt bekommt.

Im Gegensatz zum Lohnsklaven hat der Leibeigene nicht das Recht, Wohnungseinrichtung und Autofarbe frei zu wählen. Er hat lediglich Menschenrechte wie das Recht des freien Furzens, das Recht des schweren Atmens und das Recht der Selbstkasteiung. Sein gewöhnlicher Lebensraum ist ein Keller oder eine leerstehende Werkshalle auf dem Betriebsgelände.

Alle großen Autohersteller und Elektrokonzerne mussten aufgrund eines widrigen politischen Wechsels die Leibeigenschaft 1945 abschaffen.


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