Kiffermusik

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Kiffermusik® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Halliburton Industries. Auch: Kifferlied®, Kiffermucke®

[bearbeiten] Voraussetzung

- Damit Musik als Kiffermusik® bezeichnet werden darf, darf sie den Halluzinogenwert (HZW) des Stoffes, den die Musiker beim Aufnehmen dieser Musik zu sich genommen haben, nur um höchstens 20% unterschreiten. Dieser Effizienzkriterium ist äußerst sensibel zu handhaben, da sonst harte Strafen wegen Rechtsverletzungen folgen könnten.
+ - Beispielrechnung: Bob Marley nahm sein Lied No woman no cry unter dem Einfluss mehrerer Joints auf (HZW=89), und die Wirkung dieses Liedes ist mit dem HZW 83 beziffert. Somit kann No woman no cry als Kifferlied® bezeichnet werden.
+ - Udo Lindenberg war bei jeder Aufnahme, egal welches Lied, total blau (HZW=63), allerdings tendiert der Wert seiner Lieder gegen 0. Somit zählt Lindenbergs Werk nicht zur Kiffermusik®.


[bearbeiten] Der Begriff in der Öffentlichkeit

Aus Gründen politischer Korrektheit fällt dieses Wort nur sehr selten im öffentlichen Diskurs. Man verwendet an dessen Stelle lieber das neutralere Reggae oder auch Ska.

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