Gummibärchenbetäubungsmittelschutzgesetz

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Gummibärchen im Rausch. Sowas darf zukünftig nicht mehr passieren.

Das Gummibärchenbetäubungsmittelschutzgesetz trat 1995 unter dem Diktator Hans Riegel III. in Kraft. Dieses Gesetz untersagt Gummibärchen den Konsum von Drogen, Medikamenten und Alkohol, da diese mit rebellischen Aufständen und radikaler Zerstörungswut auf die Einnahme der oben gennanten Produkte reagieren. Historische, durch ein randalierendes Gummibärchen ausgelöste, tragische Ereignisse sind die Zerstörung Griechenlands und der Untergang von Atlantis.

Beliebte Wirkstoffe

Besonders beliebt und daher verboten sind bei Gummibärchen Drogen, die den Wirkstoff THC (Technical and Hightech Cocain) beinhalten.

Das Gummibärchenbetäubungsmittelschutzgesetz verbietet außerdem...

  1. Den Verzehr von Salzgebäck
  2. Schwarzarbeit, welche durch die farbenfrohe Hülle der Gummibärchen ihnen generell eher schwer fällt, außer Colaflaschen
  3. Geschlechtskrankheiten
  4. und solche sinnlosen Sachen, wie z.B Sterben, Ficken oder etwas Essen

Gründe

Dies alles wurde verboten, weil Gummibärchen daraufhin nicht mehr arbeitsfähig sind.

Trotz dieses Gesetzes konsumieren Gummibärchen die Drogen in hohem Maße. Dadurch werden sie zu Sexobjekten, was daran, liegt dass sie, um ihre Drogen zu bekommen, auf den Strich gehen müssen oder ihren Körper an Harry Boh, den Herrscher aller Gummibärchen, verkaufen. In Einzelfällen werden sie dann auch in speziellen Geschäften an Personen über 18 verkauft.

Siehe auch

Ein Braunbär
Ein Teddy

Linktipps: Faditiva und 3DPresso