Geschwindigkeitsbegrenzung

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Geschwindigkeitsbegrenzung

Ursprünglich eine Richtline zur Erhöhung der Verkehrsdichte auf leeren Autobahnen. Da mit Geschwindigkeitsbegrenzung Fahrzeuge länger auf der Autobahn verweilen, bis sie ihr Ziel erreichen, wird hierdurch die absolute Zahl der gegenwärtigen Verkehrteilnehmer erhöht, was wiederum zu Staus führt, die wiederum mit Geschwindigkeitsbegrenzungen "bekämpft" werden.
Das hört sich alles sehr kompliziert an. Ausgedrückt in der Formel V2=(*(34-x*pi)-y2+20945209385239345819)/0 ist das Problem anschaulicher dargestellt.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass diese Richtlinie einzig und allein zu dem Zweck Enschen zu ärgern konzipiert wurde und Teil der fortgesetzten Mineralölvernichtung ist.

Ursprung

Die Geschwindigkeitsbegrenzung kommt wie alles Böse aus Amerika. Erfunden wurde sie dort 1846, noch vor der Erfindung des Automobils. Daraufhin machte es sich der Deutsche Karl Otto zur Aufgabe, ein Ding zu erfinden, dessen Geschwindigkeit man bürokratisch begrenzen darf/kann/muss/will.

Problematik

Für ein noch nicht gelöstes Problem der Verkehrswissenschaften ist der Physiker Albert Einstein verantwortlich. Als er im Jahre 1905 seine spezielle Relativitätstheorie veröffentlichte formulierte er seine Grundaussage, dass mit der Geschwindigkeit auch die Zeit in dem sich bewegenden Objekt (in diesem Fall gehen wir von einem Auto aus)langsamer vergeht.

[math]t'_{bew} = \frac{t_{ruh}}{\sqrt{1 - \frac{v^2}{c^2}}}[/math].

Schnell erkannten führende Köpfe, dass die Idee der Geschwindigkeitsbeschränkung viel weniger Ärger bei Menschen hervorruft als eine Mindestgeschwindigkeit von 290.000 km/h, denn dadurch würde die Zeit in dem betreffenden Gefährt so langsam vergehen, dass es sich für den Fahrer noch viel unerträglicher gestaltet als einfach nur in einem Stau zu stehen. Der Antrag einer Gesetzesänderung wurde bereits verfasst und an die Regierung geschickt, aber da die durchschnittliche Bearbeitungszeit solcher Anträge 1000 Jahre beträgt ist leider nicht mit einem baldigen Gesetzesbeschluss zu rechnen.


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