Gehheimrat

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Stub Baumstumpf.svg Der Artikel ist im Ansatz gut, jedoch zu kurz!Eingestellt am 10.11.2014

Und nun? Gute Frage. Wie wäre es, wenn du den Artikel einfach ausweitest? Ja, du da vor dem Bildschirm, genau du! Tu es einfach. Bist du schließlich mit dem Ergebnis zufrieden, entferne abschließend den Stubanschlag (also das {{Stub|20xx/xx/xx|Bla}}) und die Sache hat sich erledigt.
Ergänzungsvorschläge: Klingt wie eine Einleitung, die verschiedene Ideen formuliert (Geh-Heim-Agenten, Geschäftsordnung, Beratungen, Bezeichnung der Abgeordneten etc...muss nur noch ausgebaut werden

Die Struktur des Gehheimrates -von Komplexität kaum zu übertreffen

Der Gehheimrat (Geh-Heim-Rat) ist die oberste Instanz in öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Staaten zur Beratung über das Ausweisen von unliebsamen oder störenden Besuchern. Er tagt je nach Einrichtung verschieden: In Bars beispielsweise alle zwei Tage. Die Ratsmitglieder werden als Abgeordnete bezeichnet. Ein Gehheimrat hat von 3 bis 25624 (in China) Abgeordnete. Er wird häufig von dummen Menschen mit einem Geheimrat verwechselt. Nach außen wird der Gehheimrat durch die Gehheimratagenten, welche ebenfalls häufig mit Geh-Heim-Agenten verwechselt werden.


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