Gastrecht
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Das Gastrecht ist das unumschränkte Recht des Gastes auf Weltherrschaft.
[bearbeiten] Entymologie
von lat. gastritis (Gasausstritt) meist aufgrund von Hülsenfrüchten wie Dosenbier hervorgerufen.)
[bearbeiten] Geschichte
Das Gastrecht entwickelte sich in der Jungsteinzeit, hervorgerufen aus der damaligen Sitte nach dem Essen inerhalb der Sippe Suppe zu kochen. Aufgrund von Yersinien hervorgerufenen Darmbeschwerden wurde es dem Gastnehmer ermöglicht den Gastgeber zu beschuldigen ihn vergiften zu wollen. Die daraus resultierenden Konfliktsituation wurden daraufhin mit dem Gastrecht abgewickelt.
§1: Der Gast hat recht.
§2: Der Gastgeber verpflichtet sich dem Gastnehmer das Gastrecht zu geben.
§3: Bei etwaigen unhaltbaren Behauptungen darf der Gastnehmer den Gastanker zum lagern verwenden.
§4: Gäste sind geschlechtsneutral, Gästinnen nicht.
§5: Gasturlauber sind beliebter als Gastarbeiter.
§6: GATS ist nicht gastlich.
§7: Gastlichkeit ist gastfreundlich und antidiskriminuitiv.
§8: Gastliches nehmen ist im Gastgewerbe als nehmen unter Freunden bekannt.
§9: Gäste sind aller Gäste, wie der Gastgeber auch von Zeiten Gast ist.
§10: Die Gastrechtparagraphen sind vernachlässigbar.
Wirklich wichtig ist die Großmutter eines Gastes (die Gastronoma) meist mit einem Gastroskopa (Gastbeobachter) verheiratet, zu bewirten.
[bearbeiten] Zitate
- "Das Beste für die Gäste"
- "Herr Jesu Christ sei unser Gast und segne was du gegeben hast"
- "Maggie in der Suppe erspart den Gast"
- "Nach drei Tagen beginnt der Gast zu stinken wie ein Fisch (chinesiches Sprichwort)"
- "Gasthermen müssen gewartet werden"
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