Frage:Uhrkundenfälschung
Wenn ich in einen Uhrenladen gehe, so tue, als würde mich ein Produkt interessieren und dann aber einfach wieder gehe, wäre ich dann ein Uhrkundenfälscher? Und welche Strafe stünde darauf?
Antworten
Nein, da kann ich Sie beruhigen. Ein Uhrkundenfälscher wären Sie nur, wenn Sie gefälschte Uhrkunden in Umlauf bringen würden. Da sie jedoch selbst ein gefälschter Uhrkunde sind, ist nur Ihr Urheber rechtlich belangbar. Gefälschte Münzen werden ja auch nicht ins Gefängnis gesteckt.
Früher mal, vor 200 Jahren, war man als Uhrkunde, und späterer Uhrenbesitzer mal wer, also zumindest reich, wenn nicht sogar vom Adel. Aber heutzutage wird das total überbewertet, jeder besitzt schon etwa ein dutzend Uhren, sogar in meinem gebraucht gekauften gerade noch fahrbereiten Schrottauto war eine Uhr mit dabei, obwohl nicht mal unter den Extras erwähnt, ich denke das sagt schon alles.
Der clevere Jurist weiß: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Wer Uhrkunden nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.
Da muss bei der Polizei schon eine Uhrahnung vorhanden sein, damit man Sie als Fälscher zur Anzeige bringt. Ein anderer Fall wäre es natürlich, wenn Sie in einem Kuckucksuhrenladen dem Besitzer den Vogel zeigen, denn das leiert den Mechanismus aus und kann im schlimmsten Fall zur Anzeige führen.
Wenn Sie den Kunden des Uhrenladens beim Betreten einen Bart ankleben, selbigen eine Perücke aufziehen, die Kleidung wechseln, einen Sprachfehler beibringen oder sonstwie das Erscheinungsbild der Uhrkunden fälschen, dann haben Sie es zu einem Uhrkundenfälscher gebracht!
- — Aiman Abdallah -