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Eigentum

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Eigentum ist die Verfügungsgewalt, sich etwas eigens "anzutümlichen" und zwar aus gesetzlicher Sicht. Sich etwas eigens "unter den Nagel zu reißen" bedeutet aber nicht immer Eigentum. So ist ein geklauter Gegenstand zwar im Besitz des Diebes und er hat sich diesen auch eigens geklaut, trotzdem liegt das Eigentumsrecht immer noch bei dem Bruder seines Neffen und dessen Vater und von dem die Schwester ihrer Cousine. Wenn die Cousine von dem Vater seiner Schwester und dessen Neffen jedoch stirbt, wird das Eigentumsrecht an der Cousine ihrer Oma und dessen Nichte und derer Schwester weitergegeben. Segnet diese das Zeitliche, wird das Eigentum dem aktuellen Besitzer, also dem Dieb zugesprochen. Außer natürlich die Cousine des Großvettern und dessen Vater und von dem der Bruder würde noch leben. Dann würde das Eigentumsrecht ihm zugesprochen werden. Wenn der Dieb letztendlich dann Eigentümer und Besitzer des Gegenstandes ist, so kann ihm das nicht mehr genommen werden, außer natürlich, der Gegenstand würde ihm gestohlen werden. Dann würde das Besitzrecht an den Dieb des gestohlenen Gegenstandes gehen, das Eigentumsrecht jedoch an die Großtante von dem Vater des Bruders seiner Cousine gehen. Lebt diese nicht mehr, oder gab es diese nie, so bekommt automatisch der Vetter des Bruders von der Mutter des 1. Diebes und dessen Bruder seiner Tochter das Eigentumsrecht.
Letztendlich ist das Eigentums- und Besitzrecht also eine geregelte gesetzliche Sache.

Eigentum- und Besitzrecht

Manche Leute denken, Eigentum und Besitz wäre das Gleiche. Aus gesetzlicher und ökonomischer, ökologischer und biophysischer und chemischer, theologischer und metaphysicher und realsozialistischer Sicht jedoch, ist es das ganz und gar nicht. Wie das obere klare Beispiel zeigt, kann das Besitzrecht variieren, der Eigentümer bleibt jedoch gleich.

Geistiges Eigentum

Das geistige Eigentum definiert eine nicht erreichbare, futuristische oder gar unmögliche Verfügung, die sich manche dummen Leute einfach nur einbilden. Beispiel:


  • Vermeintlicher Lottogewinn: Eine Person, die denkt, ihr gehöre der Lottojackpot von nächstem Samstag, besitzt ein geistiges Eigentum. Dabei ist zu beachten, dass die Person fest der Überzeugung ist, bereits den Jackpot zu besitzen und ebenfalls Eigentümer davon zu sein.

  • Geistig gestörte: Bekommen geistig gestörte ein Verfügungsrecht, so ist es, unabhängig davon, ob es normal ist oder nicht, ein geistiges Eigentum. Kanzlerin Merkel bei einer Rede: "Geistige Krüppel sollen gefälligst ihren eigenen Scheiß behalten, und uns mit ihren asozialen Problemen in Ruhe lassen."

  • Notgeile Menschen: Menschen, die sich gerne vorstellen, Lara Croft oder irgendwelche anderen computeranimierten Personen zu besitzen, um ihr Bedürfnisse zu "befriedigen", besitzen ein geistiges Eigentum. Sie denken sich, es zu besitzen.

Eigentum- und Besitzrechtordnung

Die Eigentum- und Besitzrechtordnung schreibt die sozialen Erben des Eigentums, die Lösung von Problemen
in Bezug auf das Verfügungsrecht, und die Strafen bei begehen einer Straftat bezüglich des Verfügungsrechtes, vor.

Originalauszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):


Das Verfügungsgesetz
§ 305 BGB: Gesetzliche Abfolge des Eigentümers
Das Verfügungsrechtgesetz schreibt vor, dass, Gesetz dem Falle, dass der Eigentümer der Sache stirbt, der nachfolgende
Eigentümer ein Mitglied der Familie ist. Deshalb wird als gesetzlicher Nachfolger die Mudda des Vaddern und dessen Neffe seiner Schwester und von der die Tochter bestimmt. Ist jedoch diese Person unter 85 Jahren, so wird das Verfügungsrecht dem Onkel der Tochter der Schwester und von der der Onkel seines Vaddern und von dem die Mudda zugerechnet.Stirbt die Person, egal welche, so geht das Eigentumsrecht an den Hurensohn der Schlampenmudda des Onkels des Verstorbenen und von dem die Omi ihre Urgroßmutter. Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, dass diese Person aber auch bereits verstorben ist, wird das Eigentumsrecht in den meisten Fällen an die verfickte Pottsau von dem Vaddern des Verstorbenen und von dem die schmutzige Cousine des Neffen und von dem die Tochter übertragen. Sterben letztendlich alle Leute, so wird die Sache verpfändet oder gespendet.
§ 307 BGB: Verschwinden und Stehlen des Eigentums
Das Verfügungsgesetz schreibt laut § 307 vor, dass bei beabsichtigtem oder versehentlichem Verschwinden oder Beschädigen, der Eigentümer der Sache ohne jegliches gesetzliches Verfahren, zur Todesstrafe verurteilt wird. Wird die Sache gestohlen, so wird, falls der Dieb gefasst wird, sowohl der Eigentümer, der Schuldige und die ganze Familie des Eigentümers zum Tode, bzw. zu 25 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil hängt hierbei von der Gesetzeslage ab. Delikts- und Strafunfähige, also z. B Kinder bis 7 Jahre, werden vor den Augen der Eltern getötet. Wird die Sache ohne jeglichen Einfluss des Eigentümers oder dessen Verwandten beschädigt, oder verschwindet die Sache ohne eine Einwirkung dieser, muss der Eigentümer und der Besitzer mindestens ein Bußgeld von 500.000,- EUR bezahlen. Sind Eigentümer und Besitzer identisch, so beläuft sich die Summe auf 1.000.000,- EUR. Täuscht der Eigentümer jedoch eine Beschädigung oder das Verschwinden nur vor, so wird er zu einer Strafe von mindestens 1.000.000.000,- EUR verurteilt. Diese Summe muss nach spätestens 12 Stunden bezahlt werden, sonst werden Besitzer und Eigentümer zum Tode verurteilt. Ausnahmen gibt es in der Regel nur im Fall § 310 BGB.
<u>§ 310 BGB: Erlass der Todesstrafe.</u>
Einen Erlass der Todesstrafe, aufgrund eines Falles aus § 307, kann nur bei geregelten Ausnahmefällen auftreten. Solche sind festgelegt im BGB unter § 312.
§ 312 BGB: Ausnahmefälle
Folgende Fälle sind ausschlaggebend dafür, ob die Todesstrafe vollzogen wird oder nicht (zu § 307 BGB):
# Die betroffene Person ist verwandt mit dem Neffen des Vaddern von der Mudda von Osama Bin Laden. # Die betroffene Person hat eine Nichte 3. Grades, wessen Oma Ingeborg von dem Vaddern der Tante des Neffen seines Opas abstammt. Gesetz diesem Falle, wird die Tante von Oma Ingeborg erschossen und der Vaddern der Tante des Neffen auf die Streckbank gelegt. # Lässt sich der Richter bestechen, so kann der Schuldige auch frei kommen, indem er dem Richter eine Flasche Champanger oder dergleichen schenkt # Steht der Verwandtschaftsgrad so, dass der Schuldige mit dem Tantchen der verfickten Mudda des schlampenvögelnden Vaddern des Neffen verwandt ist, und das die Pottsau auch noch Bärbel heißt, so wird der Fall als gelöst angesehen und der Schuldige von jeder Tat freigesprochen. Dazu zählen auch Mord, Totschlag, etc. (§ 260 BGB). Ausnahme auch hier: Ist die betroffene Person Bärbel mit dem Schwager der Stiefmudda des Sohnes von Oma Ingeborg verwandt, und ist iese mit dem Vaddern des Onkels von Donald Duck durchgebrannt, so werden alle Familienangehörige ohne Gerichtsverfahren und ohne jeglichen Ausnahmen erschossen. # Der Schuldige kann freigesprochen werden, in dem er die Beweise fälscht und es der Oma von Oma Ingeborg in die Schuhe schiebt. Da diese aber bereits am Friedhof gammelt, ist es unwarscheinlich, dass jemand auf die Idee kommt, die Ururoma in die Schuhe zu schieben. Für den Fall der Fälle gibt es noch die Möglichkeit, Oma Ingeborg zu erschießen, ihre Leiche in den Hechsler zu werfen und die blutigen Übereste alle zu essen. Macht dies der Schuldige, so wird er ebenfalls von jeglicher Tat freigesprochen. # Die komplizierteste Ausnahme ist jedoch laut § 315 BGB, wenn der Schuldige Selbstmord begeht. So wird die Schuld auf einen Neger irgendwo in Simbabwe übertragen. Dabei ist zu beachten, das dieser Maximalpigmentierte mit der Cousine des Freundes des Bekannten und von dem die Mudda seines verfickten Hurensohn-Bruders, wessen Omi mit dem Vaddern von dem Bruder seines Neffen seiner Tochter, verwandt sein muss. Ist jedoch nur die Cousine des Bekannten und von dem die arschgefickte Mudda seines verfickten Hurensohn-Bruders verwandt, so erklärt Deutschland Afrika sofort den Krieg. Die Omi des Vaddern und von dem die Freundin die einen kannte, der den Cousin des einen kannte, der wiederum seine Großtante nicht kannte, aber seine Mudda Gertraud, die mit dem Vaddern des Neffen und von dem die Oma durchgebrannt ist, wird als schuldig erklärt und vor der Öffentlichkeit gehäutet. Der Vaddern der Omi und von dem die Schwester seines Bruders wird dann gezwungen, die Gedärme zu essen, sonst wird er zum Tode am Scheiterhaufen verurteilt.

Original Auzug aus dem BGB. Stand 2009/2010.
Angela Merkel

Eingriffe im Grundgesetz (GG)

Bei den Fällen im BGB greift das Grundgesetz nur ein, wenn das Eigentum schon seit mindestens drei Jahren, dreihundertzwölf Tagen, achtzehn Stunden,
siebenhundertzwölftausen Minuten und sechsundvierzigtausend- dreihunderachtundsiebzig Sekunden im Besitz des eigentlichen Eigentümers ist. Verschwindet in diesem Falle das
Eigentum, oder wird es mutwillig beschädigt, so wird, beschlossen von dem Friedensnobelpreisträger T. Wurst, der Eigentümer und sein ganzer noch lebender Familienstammbaum ausgerottet. Flüchtet einer der Angehörigen, so werden die Personen am Fluchtort ebenfalls ermordet. Dies kann sich auf ganze Länder beziehen. Fliehen von dort auch wieder Menschen, werden diese wieder verfolgt und werden mit den Einwohnern des Flüchtlingsortes getötet. Gewisse Fälle erzwingen auch das Einschleusen eines tödlichen unheilbaren
Virus, der durch Luft, Wasser und Berührungen von Menschen und Dingen übertragen werden kann. Der Erreger, der auch Tiere befällt, tötet Menschen und Tiere innerhalb weniger Minuten nach der Infektion.

Aussterben durch die Krankheit

Wird der Erreger tatsächlich frei, so werden die fünfzehn verbleibenden Atombomben in Russland gezündet. Jede dieser Atombomben schlägt in einem anderen Ziel ein. Die Welt wird dabei auseinanderbrechen und alles Leben auf diesem Planeten auslöschen. Dieses Ziel verfolgt Kanzlerin Merkel nun schon seit fast fünf Jahren.

Überlebende

Überlebende Eigentümer werden, sofern noch jemand von der deutschen Regierung lebt, laut § 12 GG exekutiert und zwar mit einem stumpfen Messer. Damit soll ein langer und schmerzhafter Tod entstehen. Ist der betroffene noch Eigentümer von irgendetwas, oder hat er noch lebende Familienmitglieder, so werden diese zerstört oder ermordet.
Hier wird wieder die Vollkommeheit des deutschen Gesetzes klar.


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