Dosenermächtigungsgesetz

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Das Dosenermächtigungsgesetz wurde erlassen, um den Dosen eine Chance auf ein längeres Leben zu ermöglichen. Viele Dosen werden von Menschen einfach so weggeworfen, ohne dass diese ein einziges Wort zum Abschied sagen.

Viele Dosen enden so:

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...oder so:

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Das ist schrecklich und einfach nicht mehr akzeptabel für die Bundesregierung. Deshalb besagt das Dosenermächtigungsgesetz, dass keine Dose einfach so weggeworfen werden darf. Sie muss durch einen Brief an die Bundesregierung gemeldet werden und ERST DANN darf sie in den Mülleimer geworfen werden.

Bisher sind in der speziell eröffneten "Behörde für ermächtigte Dosen" rund 500.000 Briefe eingetroffen, schätzen Experten. "Das ist ist ein voller Erfolg", betonte Angela Merkel am 17.07.07.

Viele Kritiker vermuten jedoch, dass die Bundesregierung damit eine Kette ausgelöst hat, wonach nach 3 oder 4 Jahren das Zahnpastaermächtigungsgesetz oder das Stifteermächtigungsgesetz nicht mehr zu verhindern wären. "Das wäre natürlich nicht machbar, aber fürs Erste sind wir zufrieden und denken, dass wir gute Arbeit geleistet und die Leute auf das schlechte Leben einer Dose aufmerksam gemacht haben."


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