Diskussion:Strafarbeit

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Da man sehr schnell aud diese Seite stößt bei der Suche nach rechtlichen Regelungen von Strafarbeiten wäre es vieleicht gut das zu aktualisieren? Ich habe im Schulgesetz NRW (Stand 1.7.2009) keinen Entsprechenden Verweis gefunden (und auch keinen Paragraphen 382)

Siehe Fünfter Teil - Schulverhältnis. Weitere Vorschriften über das Schulverhältnis § 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen

http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53



Recht

Heute sind Strafarbeiten per Schulgesetz §382 absatz 2 nicht mehr zulässig; Strafarbeiten heißen daher heute auch nicht mehr Strafarbeiten, sondern man nennt sie elegant pädagogisch notwendige Zusatzaufgaben. 92.201.106.91 (Disk./Beiträge/Log) hat diesen Beitrag nicht signiert. Hilfe zu Signaturen.



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